Schürholz
Apan
Bohr
Stellv. Abteilungsleitung
Hohmann
Shivan-Kheder
Hormann
Kißing
Lammert
Turloff
Sand
Steinke
Wehner
Hollitzer
Asmann
Für die Errichtung und Prüfung der Feuerungsanlagen ist der Bezirksschornsteinfeger zuständig. Sollte es zu gesetzeswidrigen Zuständen an Feuerungsanlagen kommen, wird die zuständige Ordnungsbehörde tätig.
Die Stadt Iserlohn ist in verschiedene Schornsteinfegerbezirke aufgeteilt.
Welcher Schornsteinfeger für Sie zuständig ist, erfahren Sie auf den Internet-Seiten der <link http: www.schornsteinfegerinnung.de _blank>Schornsteinfegerinnung für den Regierungsbezirk Arnsberg oder von Ihrem Ansprechpartner in der Abteilung Bauaufsicht und Denkmalpflege.