Gözen
Balta
Die Stadt Iserlohn hat keine Schulbezirke / Schuleinzugsbereiche gebildet, so dass grundsätzlich freie Schulwahl besteht.
Dies bezieht sich jeweils auf den Beginn der Grundschulzeit bzw. den Beginn der Sekundarstufe 1. Soll/muss zu einem späteren Zeitpunkt ein Schulwechsel vorgenommen werden, geschieht dies im Einvernehmen zwischen den Schulleitungen der abgebenden und der aufnehmenden Schule. Es empfiehlt sich, frühzeitig das Gespräch mit den Schulleitungen zu suchen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Schülerfahrkostenverordnung in aller Regel nur die Übernahme von <link record:citko_buerger_dienstleistungen:tx_citkoegovservicelight_domain_model_dienstleistungen:10093>Schülerfahrkosten vorsieht, die zur nächstgelegenen Schule der entsprechenden Schulform anfallen.
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