Schulpflicht

Schulpflichtig sind Kinder, die im Land Nordrhein-Westfalen ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt im gleichen Kalenderjahr die Schulpflicht und endet nach zehn Pflichtschuljahren

Die Stadt Iserlohn hat keine Schulbezirke gebildet. 

Kontakt

Stadthaus Bömberg
Bömbergring 37
58636 Iserlohn