Spielhallenerlaubnis

Neben Gewerbetätigkeiten, die in der Regel nur anzeigepflichtig sind, bedarf die Ausübung bestimmter Gewerbe einer besonderen Erlaubnis.

Für die Erteilung folgender Gewerbeerlaubnisse ist ein persönliches Erscheinen erforderlich:

  • Spielhallenerlaubnis
  • Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten
  • Gaststättenerlaubnis

Die Gebühren sind abhängig von Art und Umfang des Gewerbes.

Gaststättenerlaubnis:
150 € bis 3.000 €

Spielhallenerlaubnis:
400 € pro Geldspielgerät

  • Antrag auf Spielhallenerlaubnis (erhältlich bei der Abteilung Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister

zusätzlich bei Spielhallen und Gaststätten:

  • Lageplan und Grundrisszeichnung des Objektes
  • Bescheinigung eines Elektrikermeisters, dass die elektrische Anlage in den Betriebsräumen den Vorschriften entspricht (VDE-Bescheinigung)
  • Miet- / Pachtvertrag

zusätzlich bei Gaststätten:

  • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer über lebensmittelrechtliche Kenntnisse (Anmeldung bei der SIHK Hagen unter Telefon: 02331 / 390-0)
  • Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz
  • Gewerbeordnung (GewO)
  • Gaststättengesetz (GastG)
Spielhallen Spielothek

Kontakt

Stadthaus Zentrum
Vinckestraße 10
58636 Iserlohn