Teilungsgenehmigung

Die Teilung bebauter Grundstücke bedarf nach dem geltenden Bauordnungsrecht einer Genehmigung.

Es empfiehlt sich, den Teilungsantrag durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur bei der Abteilung Bauaufsicht und Denkmalpflege vorlegen zu lassen.

Die Teilung unbebauter Grundstücke bedarf keiner Genehmigung.

Formblätter zur Beantragung Ihres Vorhabens finden Sie unter <link record:citko_buerger_dienstleistungen:tx_citkoegovservicelight_domain_model_dienstleistungen:10232>"Bauanträge"...

  • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung (BauO NRW)
  • Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)

Kontakt

Stadthaus Bömberg
Bömbergring 37
58636 Iserlohn