Wildschäden

Wildschäden müssen dem Ordnungsamt innerhalb einer Woche nach Kenntnis des Schadens angezeigt werden.

In den meisten Fällen können sich die Geschädigten mit den zuständigen Jagdpächtern einigen. Ansonsten führt die Ordnungsbehörde vor Ort einen Termin mit allen Beteiligten (Geschädigter, Jagdpächter, Sachverständiger) durch, bei dem der Schaden geschätzt und schriftlich niedergelegt wird. Gegebenenfalls ist noch ein weiteres Verfahren notwendig

  • <link fileadmin user_upload dokumente aktuelles_bekanntmachungen landesjagdgesetz.pdf _blank download leitet>Landesjagdgesetz (LJG-NRW)
  • <link fileadmin user_upload dokumente aktuelles_bekanntmachungen bundesjagdgesetz.pdf>Bundesjagdgesetz
Wildunfall