Der Zweck des Wohngeldes nach dem Wohngeldgesetz ist die wirtschaftliche Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.
Die Höhe des zu leistenden Miet- oder Lastenzuschusses richtet sich - neben der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder und der Höhe der Miete bzw. Belastung - nach dem monatlichen Gesamteinkommen der Familienmitglieder.
Hier geht es zum Online-Dienst
Schriftliche Anträge auf Wohngeld werden auch beim Bürgerservice Letmathe sowie beim Bürgerservice Hennen entgegengenommen (nur Antragsannahme).
Bei Fragen rund um das Thema Wohngeld wenden Sie sich bitte an:
Stadt Iserlohn
Abteilung finanzielle Hilfen, Wohngeld
Werner-Jacobi-Platz 12
58636 Iserlohn
Email: Wohngeld(at)iserlohn.de
Tel.: 02371 217-2500
Servicezeiten:
Montag: 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag: 10 - 12 Uhr
Persönliche Vorsprachen sind i.d.R. nicht erforderlich und nur nach Terminabsprache möglich.
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Frau
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