
Ein Behindertenparkplatz ist durch ein Zusatzschild mit dem Piktogramm eines Rollstuhlfahrers gekennzeichnet. Durch eine solche Beschilderung wird Menschen mit Behinderung, die einen Behindertenparkausweis besitzen, das Parken ihres Fahrzeuges erlaubt und gleichzeitig anderen verboten. Der allgemeine Schwerbehindertenausweis reicht für das Parken auf ausgeschilderten Behindertenparkplätzen nicht aus.
Wer sein Kfz unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz parkt, riskiert nicht nur ein Verwarnungsgeld, sondern auch, dass sein Fahrzeug sofort kostenpflichtig abgeschleppt wird. In diesem Fall ist es noch nicht einmal nötig, dass ein Schwerbehinderter an der Benutzung des Parkplatzes konkret gehindert wurde.
Neben dem Behindertenparkausweis (blau) gibt es auch den Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen ohne außergewöhnliche Gehbehinderung (orange). Der orangefarbene Parkausweis berechtigt aber nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen!
Einen Stadtplan mit den eingezeichneten Behindertenparkplätzen finden Sie hier.
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