Die Bewerber (m/w/d) müssen am Tag der Bewerbung mindestens 18 Jahre alt sein und den Bewerbungsbogen vollständig ausgefüllt und unterschrieben an shoppingstar(at)iserlohn.de senden.
Die Bewerber verpflichten sich, am 24. September verfügbar zu sein.
Nur vollständig ausgefüllte Bewerbungen samt Foto, die bis zum 18. August 2026 eingegangen sind, können in die Vorauswahl miteinbezogen werden.
Der Bewerber hat die ausschließlichen Rechte am eingereichten Bewerbungsbild und versichert, dass dieses für die Vorstellung des Kandidaten in Printmedien, Online- und Social-Media-Kanälen des IKZ sowie der Stadt Iserlohn genutzt werden darf.
Mit der Bewerbung besteht kein Anspruch auf Auswahl für die Teilnahme am Wettbewerb Wald | Stadt | Shopping-Star. Die Auswahl erfolgt auf Grundlage einer Abstimmung in den Online-Auftritten sowie der gedruckten Ausgabe des IKZ. Eine rechtliche Verpflichtung zur Berücksichtigung der Bewerbung besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Mitarbeitende des Stadtmarketing Iserlohn, des IKZ sowie Mitglieder der Werbegemeinschaft Iserlohn und die drei Finalisten des Vorjahres sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Die drei Teilnehmenden erhalten das Shopping-Budget in bar und müssen in mindestens vier unterschiedlichen Geschäften während der Veranstaltung einkaufen bzw. sich bei mindestens einem Dienstleister (Friseur, Kosmetiker o.ä.) stylen lassen. Für jeden Einkauf ist eine Quittung/Kassenbon als Nachweis mitzubringen und einzureichen, ein etwaiger Restbetrag (500 Euro abzüglich der Einkäufe) ist unaufgefordert an den Veranstalter zurückzugeben.
Die drei Teilnehmenden am Wettbewerb erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Foto-, Video- und Tonaufnahmen während und nach dem Shopping-Wettbewerb zum einen durch den Iserlohner Kreisanzeiger für die Berichterstattung und zum anderen vor allem durch die Stadt Iserlohn und die Werbegemeinschaft Iserlohn angefertigt werden. Diese dürfen auch live auf der Bühne gezeigt werden. Anschließend dürfen die Aufnahmen von der Stadt Iserlohn, der Werbegemeinschaft Iserlohn und beauftragten Dritten für seriöse werbliche Zwecke, in Print-, Online- und den sozialen Medien bis auf Weiteres unentgeltlich genutzt werden. Eine Bearbeitung der Aufnahmen (z. B. Schnitt oder Kombination mit Musik) ist zulässig.
Zur besseren Koordination und Dokumentation des Wettbewerbs sind die drei Teilnehmenden damit einverstanden, während ihrer Teilnahme am Shopping-Event mit einem Ortungsgerät (AirTag) ausgestattet zu werden. Dieses dient ausschließlich der besseren Lokalisierung durch das begleitende Medien-Team während der Veranstaltung.
Eine Speicherung oder Auswertung der Bewegungsdaten über die Dauer der Veranstaltung hinaus erfolgt nicht. Das Gerät wird ausschließlich während des Wettbewerbs verwendet und im Anschluss an den Veranstalter zurückgegeben.
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