In Zusammenarbeit mit dem Jugendamt der Stadt Hemer, dem Jugendamt des Märkischen Kreises und der Evangelischen Jugendhilfe Menden hat das Jugendamt der Stadt Iserlohn einen Flyer erstellt, der Eltern, dessen Kinder nicht mehr bei ihnen leben können, Orientierung und Klarheit verschaffen soll.
In gedruckter Form ist der Flyer in allen oben genannten Jugendämtern zu erhalten.
Hier stehen Ihnen eine digitale Version sowie eine verschriftliche Version, beispielsweise zur Eingabe in einen Übersetzer-Dienst, zur Verfügung.
! Der Flyer dient lediglich als Leitfaden. Jeder Prozess und jede Familie ist unterschiedlich. Wenn Sie zu all den Themen noch Fragen oder Bedenken haben, wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner aus dem Jugendamt.
Liebe Eltern,
es gibt sehr unterschiedliche Gründe, wieso ein Kind nicht mehr bei seinen Eltern leben kann. Trotzdem bleiben Sie seine Eltern und sind weiterhin wichtig in seinem Leben.
Wir als Mitarbeitende des Jugendamtes verstehen, dass diese Situation für Sie und für Ihr Kind sehr belastend ist. Die Trennung von Ihrem Kind ist schmerzhaft und kann ganz unterschiedliche Gefühle in Ihnen hervorrufen. Auch Ihr Kind muss sich erstmal an die neue Situation gewöhnen.
Das Jugendamt muss manchmal Entscheidungen treffen, die Sie vielleicht wütend oder traurig machen. Es ist unser wichtigstes Ziel, dass es Ihrem Kind gut geht. Nur wenn alle Beteiligten dieses Ziel verfolgen, können alle gut zusammen arbeiten.
Diese Broschüre soll Sie darüber aufklären, welche Entscheidungen Sie treffen können, wie Sie mitwirken können und wie es weitergeht.
Wenn Sie der Unterbringung Ihres Kindes zustimmen, stellen Sie einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung.
Was ist eine Hilfe zur Erziehung?
Eine Hilfe zur Erziehung unterstützt Sie bei der Erziehung Ihres Kindes. Wenn Ihr Kind durch das Jugendamt woanders untergebracht wird, ist das eine Art der Hilfe zur Erziehung. Ihr Kind wird dann entweder in eine Wohngruppe oder in eine Pflegefamilie gebracht. Sowohl in der Pflegefamilie als auch in der Wohngruppe soll Ihr Kind einen sicheren Ort zum Aufwachsen finden.
Wenn Sie der Unterbringung Ihres Kindes zustimmen, können Sie das Sorgerecht für Ihr Kind behalten.
Was bedeutet Sorgerecht?
Wenn Sie das Sorgerecht für Ihr Kind behalten, gibt es viele Bereiche, in denen Sie (mit-) entscheiden dürfen. Das sind zum Beispiel:
Wenn Ihr Kind woanders lebt, brauchen wir eine Vollmacht von Ihnen.
Was ist eine Vollmacht?
Mit einer Vollmacht übertragen Sie die Rechte, die Sie über Ihr Kind haben, in Teilbereichen oder komplett. Zum Beispiel an die Pflegeeltern oder an den Betreuer. Die Vollmacht ist zum Beispiel dafür da, dass Ihr Kind mit seinem Betreuer oder seinen Pflegeeltern zum Arzt gehen kann.
Wenn Sie der Unterbringung Ihres Kindes nicht zustimmen, wird ein familiengerichtliches Verfahren eingeleitet.
Was ist ein familiengerichtliches Verfahren?
Ein familiengerichtliches Verfahren klärt alle rechtlichen Fragen über das Thema Familie. Zum Beispiel bei Sorgerechtsverfahren oder Scheidungen.
Wenn Ihnen das Sorgerecht für Ihr Kind entzogen wird, wird ein gesetzlicher Vormund bestellt.
Was ist ein Vormund?
Ein Vormund wird vom Gericht eingesetzt. Dieser entscheidet über alles, was sonst leibliche Eltern bestimmen, zum Beispiel den Aufenthaltsort, Klassenfahrten, ärztliche Untersuchungen und Behandlungen usw.. Der Vormund hat regelmäßig Kontakt zu Ihrem Kind und spricht sich mit dem Betreuer oder den Pflegeeltern und Ihnen ab.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Wenn Ihr Kind stationär untergebracht ist, bekommen Sie kein Kindergeld mehr. An Ihrem Einkommen wird gemessen, ob Sie an den Kosten beteiligt werden.
Mindestens ein Mal im Jahr findet ein Hilfeplangespräch statt.
Was ist Hilfeplanung?
Hilfeplanung bedeutet, dass sich die Bezugspersonen Ihres Kindes mit dem Jugendamt zusammensetzen, um die Entwicklung und die weiteren Schritte im Leben Ihres Kindes zu besprechen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie an der Hilfeplanung beteiligt werden können. Hier können Sie Ihre Wünsche und Ideen zur Erziehung Ihres Kindes einbringen.
Kann ich Kontakt zu meinem Kind halten?
Wenn Ihr Kind in einer Wohngruppe oder Pflegefamilie lebt, bleiben Sie weiterhin seine Eltern. Sie und Ihr Kind besitzen ein Recht auf Kontakte miteinander. Das bedeutet, dass Sie Ihr Kind noch regelmäßig sehen dürfen, wenn es Ihrem Kind gut tut. Bei Bedarf werden die Treffen begleitet. Außerdem können Sie beteiligt werden, indem Sie sich beim Jugendamt über die Entwicklung Ihres Kindes informieren. Wenn Besuche nicht möglich sind, können Briefe und Fotos ausgetauscht werden.
Wie bleibe ich meinem Kind in Erinnerung?
Für Ihr Kind wäre es schön, wenn Sie Fotos oder einen Steckbrief abgeben würden. Dann kann es sich diese anschauen, wenn es möchte.
Egal ob Sie sorgeberechtigt sind oder nicht, das Jugendamt steht Ihnen als Eltern zur Seite. Sie können sich jederzeit beraten lassen und dabei unterstützt werden, die Beziehung zu Ihrem Kind aufrechtzuerhalten.
Wenn Sie zu all den Themen noch Fragen oder Bedenken haben, wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner aus dem Jugendamt.