Pressemitteilung der Stadt Iserlohn

Kommunalwahl am 14. September: Wahlbenachrichti-gungen werden ab 16. August zugestellt - Wahlamt rät zur Urnenwahl

Die Vorbereitungen für die Kommunalwahl am 14. September laufen im Wahlamt der Stadt Iserlohn auf Hochtouren. Ab Samstag, 16. August, werden die Wahlbenachrichtigungsschreiben den rund 65.000 Iserlohner Wahlberechtigten zugestellt.

Die Stadt Iserlohn richtet ab 18. August zwei Briefwahlbüros ein:

  • im Stadthaus Dröscheder Feld, Max-Planck-Straße 5b (Erdgeschoss), 58638 Iserlohn, Öffnungszeiten: montags, dienstags und mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 Uhr bis 18 Uhr sowie freitags von 7 Uhr bis 12 Uhr
  • in der „Alten Post“, (Erdgeschoss), Theodor-Heuss-Ring 5, 58636 Iserlohn, Öffnungszeiten: montags, dienstags und mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie freitags von 7 bis 12 Uhr

 

Briefwahlantrag

Wahlberechtigte können Briefwahlunterlagen wie folgt bei der Stadt Iserlohn anfordern:

  • Mit Erhalt der Wahlbenachrichtigung ab Samstag, 16. August, unkompliziert über den aufgedruckten QR-Code, bis einschließlich Dienstag, 9. September, 10 Uhr, online über die Internetseite www.iserlohn.de der Stadt Iserlohn.
  • Persönlich vom 18. August bis 12. September (15 Uhr), in den beiden Briefwahlbüros. Mitzubringen sind ein amtlicher Lichtbildausweis und der ausgefüllten Briefwahlantrag, der mit der Wahlbenachrichtigung übersandt wird. Wer persönlich ins Briefwahlbüro kommt, kann sich die Briefwahlunterlagen dort aushändigen lassen oder gleich vor Ort wählen und den Postweg sparen. 
  • Persönlich durch eine schriftlich (auf der Wahlbenachrichtigung) bevollmächtigte Person. Soll diese Person die Briefwahlunterlagen auch ausgehändigt bekommen, muss sie auch für die Entgegennahme schriftlich bevollmächtigt sein. Ohne die zweite Vollmacht werden die Briefwahlunterlagen an die im Wahlscheinantrag angegebene Anschrift des/der Wahlberechtigten übersandt.
  • Postalisch durch Übersenden des ausgefüllten Briefwahlantrages in einem ausreichend frankierten Briefumschlag an: Stadt Iserlohn, Wahlamt, Schillerplatz 7, 58636 Iserlohn.

Das Wahlamt bittet darum, die Postlaufzeiten zu beachten. Damit die Wahlunterlagen den Antragsstellenden noch rechtzeitig vor dem Wahltag zugesandt werden können, müssen die schriftlichen Briefwahlanträge bis zum 8. September beim Wahlamt vorliegen. Die elektronischen Anträge können bis zum 9. September, 10 Uhr, gestellt werden, danach ist kein Online-Antrag mehr möglich.

 

Briefwahlunterlagen

Briefwahlunterlagen, die postalisch oder elektronisch beantragt wurden,  werden an die Meldeanschrift des/der Wahlberechtigten oder bei Angabe einer abweichenden Versandanschrift an diese Anschrift übersandt.

Wer Briefwahlunterlagen beantragt, wird mit dem Ausstellen des Wahlscheines im Wählerverzeichnis gesperrt. Wer sich danach doch dazu entschließen sollte, am Wahlsonntag im Wahllokal zu wählen, kann dies dann nur gegen Vorlage des (Brief-)Wahlscheines tun.

Die Stadt Iserlohn bittet darum, sich bis zum 8. September mit dem Wahlamt in Verbindung zu setzen, wenn Briefwahlunterlagen beantragt wurden, diese aber nicht angekommen sind. Wenn glaubhaft erklärt wird, dass ein beantragter Wahlschein nicht angekommen ist, kann das Wahlamt bis zum Tag vor der Wahl (13. September 2025, 12 Uhr) noch einen neuen Wahlschein ausstellen.

 

Wahlbenachrichtigungen und Wählerverzeichnis

Wer bis zum 28. August keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich mit dem Team des Wahlamtes (Telefon: 02371 217–1776) in Verbindung setzen und nachprüfen lassen, ob er in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde.

Wer persönlich in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen möchte, kann dies in der Zeit vom 25. August bis 29. August beim Wahlamt im Stadthaus Dröscheder Feld an der Max-Planck-Straße 5b nach vorheriger Terminvereinbarung tun.

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Foto: © Pixabay_geralt