Pressemitteilung der Stadt Iserlohn

Kommunalwahl und Integrationsausschusswahl am 14. September - Letzte Möglichkeiten für die Briefwahl

Bereits 14.200 Iserlohnerinnen und Iserlohner haben bislang von der Möglichkeit der Briefwahl für die Kommunalwahl am Sonntag, 14. September, Gebrauch gemacht.

Da für die Briefwahl nur noch eine Woche Zeit zur Verfügung steht, rät das Wahlamt grundsätzlich zur Urnenwahl, um den Postweg zu sparen. Wer aber noch Briefwahl beantragen möchte, der muss sich sputen. Hier die Möglichkeiten:

  • Mit der erhaltenen Wahlbenachrichtigung können Anträge unkompliziert über den aufgedruckten QR-Code sowie bis einschließlich Dienstag, 9. September, online über die Internetseite der Stadt Iserlohn www.iserlohn.de gestellt werden.
  • Schriftliche Briefwahlanträge müssen bis zum 9. September beim Wahlamt vorliegen, damit die Wahlunterlagen den Antragsstellenden noch rechtzeitig vor dem Wahltag zugesandt werden können (Anträge per Post bitte in einem ausreichend frankierten Briefumschlag an Stadt Iserlohn, Wahlamt, Schillerplatz 7, 58636 Iserlohn, senden).
  • Persönlich kann die Briefwahl noch bis zum 12. September, 15 Uhr in den beiden Briefwahlbüros gestellt werden. Diese befinden sich im Stadthaus Dröscheder Feld (Max-Planck-Straße 5b, Erdgeschoss, 58638 Iserlohn) und in der „Alten Post“, Theodor-Heuss-Ring 5, Erdgeschoss, 58636 Iserlohn. Die Öffnungszeiten sind jeweils montags, dienstags und mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie freitags von 7 bis 12 Uhr.
  • Mitzubringen sind ein amtlicher Lichtbildausweis und der ausgefüllte Briefwahlantrag, der mit der Wahlbenachrichtigung übersandt wurde. Wer persönlich ins Briefwahlbüro kommt, kann auch gleich vor Ort wählen.
  • Persönlich durch eine schriftlich (auf der Wahlbenachrichtigung) bevollmächtigte Person. Soll diese Person die Briefwahlunterlagen auch ausgehändigt bekommen, muss sie auch für die Entgegennahme schriftlich bevollmächtigt sein. Ohne die zweite Vollmacht werden die Briefwahlunterlagen an die im Wahlscheinantrag angegebene Anschrift des/der Wahlberechtigten übersandt.

Briefwahlunterlagen, die postalisch oder elektronisch beantragt wurden,  werden an die Meldeanschrift des/der Wahlberechtigten oder bei Angabe einer abweichenden Versandanschrift an diese Anschrift übersandt.

Wer Briefwahlunterlagen beantragt, aber nicht erhalten hat, muss sich bis spätestens 9. September mit dem Wahlamt in Verbindung setzen (Telefon 02371 217–1776). Wenn glaubhaft erklärt wird, dass ein beantragter Wahlschein nicht angekommen ist, kann das Wahlamt bis zum Tag vor der Wahl (13. September 2025, 12 Uhr) noch einen neuen Wahlschein ausstellen.

Um am Sonntag mit ausgezählt werden zu können, müssen die roten Briefwahlumschläge bis zum Wahlnachmmittag, 16 Uhr, beim Wahlamt eingegangen sein. Bis zu diesem Zeitpunkt können sie noch in einen der Hausbriefkästen der Stadt Iserlohn, am Rathaus I (Haupteingang Schillerplatz 7), am Rathaus II (Haupteingang Werner-Jacobi-Platz 12 oder Eingang Nordstraße), beim Bürgerservice Letmathe (Von-der-Kuhlen-Straße 14) sowie beim Bürgerservice Hennen (Hennener Bahnhofstraße 20 a), eingeworfen werden. In den Wahllokalen werden rote Wahlbriefe nicht angenommen.

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Letzte Möglichkeit für die Briefwahl zur Kommunalwahl 2025 in Iserlohn.