Die Stadt Iserlohn sucht für den Schiedsamtsbezirk III eine neue Schiedsperson. Der Schiedsamtsbezirk III umfasst die Stadtteile Iserlohn Zentrum, Dördel, Wermingsen, Obergrüne und Kesbern.
Die Schiedsperson wird vom Rat der Stadt Iserlohn für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Nach der Wahl wird sie vom Direktor des Amtsgerichts Iserlohn vereidigt und untersteht dienstlich und fachlich dem Amtsgericht.
Eine juristische Vorbildung ist nicht erforderlich, gefragt sind vielmehr gesunder Menschenverstand, ein ausgeprägtes Rechtsempfinden, die Fähigkeit zuzuhören und auf das Vorbringen der Streitparteien einzugehen. Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung sowie Verschwiegenheit sind Grundvoraussetzungen, ebenso wie die Zeit und Bereitschaft an Aus‑ und Fortbildungsveranstaltungen für die Schiedsamtstätigkeit teilzunehmen.
Die Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig, sollte in Iserlohn wohnen und bei Amtsantritt nicht jünger als 25 Jahre sein, jedoch das 75. Lebensjahr nicht vollendet haben. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen in der Lage zur Abfassung von Vergleichsprotokollen in deutscher Sprache in Wort und Schrift sowie EU-Bürger sein. Die Bearbeitung der Streitigkeiten ist vorrangig auf die Nutzung eines PCs abgestellt. Bewerberinnen und Bewerber sollten daher über einen Computer und Grundkenntnisse für dessen Bedienung verfügen. Die Stadt Iserlohn weist ausdrücklich darauf hin, dass die Schiedsperson das Amt in den eigenen Räumlichkeiten ausüben soll.
Bewerberinnen und Bewerber für dieses Amt müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Schiedsperson kann daher nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht bzw. dessen Vermögen durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung beschränkt ist.
Interessierte können ab sofort und bis zum 31. August 2026 eine schriftliche Bewerbung an den Bereich Recht der Stadt Iserlohn, Rathaus II, Werner-Jacobi-Platz 12, 58636 Iserlohn oder per E-Mail an recht(at)iserlohn.de senden. Die Bewerbung sollte neben dem vollständigen Namen und der Anschrift auch Geburtsdatum und -ort, die berufliche Tätigkeit sowie eine Darstellung der Gründe für die Übernahme des Ehrenamtes enthalten.
Bei Fragen zum Schiedsamt und zur Bewerbung kann Katharina Homberg aus dem Bereich Recht telefonisch unter der Rufnummer 02371 217-1557 oder per E-Mail an katharina.homberg(at)iserlohn.de kontaktiert werden.