Mit Inkrafttreten des Korruptionsbekämpfungsgesetzes im März 2005 fordert der Landes-Gesetzgeber von den Mitgliedern des Rates und der Ausschüsse (Mandatsträger) bestimmte Auskünfte, die in angemessener Weise zu veröffentlichen sind.
Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger / Einwohner haben gemäß § 7 Satz 1 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW die Verpflichtung, gegenüber dem Bürgermeister schriftlich Auskunft zu geben über
Diese Angaben sind gem. § 7 Satz 2 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen. Die Stadt Iserlohn erfüllt ihre gesetzliche Verpflichtung durch Veröffentlichung der Angaben auf der Homepage der Stadt Iserlohn.
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Die Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und die Pflicht zur Aktualisierung bei Veränderungen liegt bei den Meldepflichtigen.