Mit Inkrafttreten des Korruptionsbekämpfungsgesetzes im März 2005 fordert der Landes-Gesetzgeber von den Mitgliedern des Rates und der Ausschüsse (Mandatsträger) bestimmte Auskünfte, die in angemessener Weise zu veröffentlichen sind.
Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger / Einwohner haben gemäß § 7 Satz 1 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW die Verpflichtung, gegenüber dem Bürgermeister schriftlich Auskunft zu geben über
Diese Angaben sind gem. § 7 Satz 2 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen. Die Stadt Iserlohn erfüllt ihre gesetzliche Verpflichtung durch Veröffentlichung der Angaben auf ihrer Internetseite.
Die Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und die Pflicht zur Aktualisierung bei Veränderungen liegt bei den Meldepflichtigen.
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