
Franka
Brüggemann
Sanja
Calo
Andreas
Schober
Eltern (oder rechtlich gleichgestellte Personen, die mit einem Kind zusammen leben) müssen für die Betreuung ihres Kindes in einer Iserlohner Tageseinrichtung einen monatlichen "Elternbeitrag" entrichten.
Der Beitrag wird entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern festgesetzt. Dazu müssen die Einkommensverhältnisse schriftlich angegeben und nachgewiesen werden.
Elternbeiträge können ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Belastung nicht zuzumuten ist.
Stadthaus am Westertor
Hans-Böckler-Straße 25
58638
Iserlohn
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