Wohngeld

Der Zweck des Wohngeldes nach dem Wohngeldgesetz ist die wirtschaftliche Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.

Die Höhe des zu leistenden Miet- oder Lastenzuschusses richtet sich - neben der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder und der Höhe der Miete bzw. Belastung - nach dem monatlichen Gesamteinkommen der Familienmitglieder.

Ausführliche Informationen zum Wohngeld erhalten Sie hier.

Die Beantragung von Wohngeld ist über das Serviceportal möglich.

Hier geht es zum Online-Dienst

Schriftliche Anträge auf Wohngeld werden auch beim Bürgerservice Letmathe sowie beim Bürgerservice Hennen entgegengenommen (nur Antragsannahme).


Bei Fragen rund um das Thema Wohngeld wenden Sie sich bitte an:

Stadt Iserlohn
Abteilung finanzielle Hilfen, Wohngeld
Werner-Jacobi-Platz 12
58636 Iserlohn
Email: Wohngeld(at)iserlohn.de
Tel.: 02371 217-2500

Servicezeiten:
Montag: 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag: 10 - 12 Uhr

Persönliche Vorsprachen sind i.d.R. nicht erforderlich und nur nach Terminabsprache möglich.

 

Wohngeld, Lastenzuschuss, Mietzuschuss
Lastenzuschüsse
Mietzuschüsse