
Der Zweck des Wohngeldes nach dem Wohngeldgesetz ist die wirtschaftliche Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.
Die Höhe des zu leistenden Miet- oder Lastenzuschusses richtet sich - neben der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder und der Höhe der Miete bzw. Belastung - nach dem monatlichen Gesamteinkommen der Familienmitglieder.
Ausführliche Informationen zum Wohngeld erhalten Sie hier.
Die Beantragung von Wohngeld ist über das Serviceportal möglich.
Hier geht es zum Online-Dienst
Schriftliche Anträge auf Wohngeld werden auch beim Bürgerservice Letmathe sowie beim Bürgerservice Hennen entgegengenommen (nur Antragsannahme).
Bei Fragen rund um das Thema Wohngeld wenden Sie sich bitte an:
Stadt Iserlohn
Abteilung finanzielle Hilfen, Wohngeld
Werner-Jacobi-Platz 12
58636 Iserlohn
Email: Wohngeld(at)iserlohn.de
Tel.: 02371 217-2500
Servicezeiten:
Montag: 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag: 10 - 12 Uhr
Persönliche Vorsprachen sind i.d.R. nicht erforderlich und nur nach Terminabsprache möglich.
Der Zweck des Wohngeldes nach dem Wohngeldgesetz ist die wirtschaftliche Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.
Die Höhe des zu leistenden Miet- oder Lastenzuschusses richtet sich - neben der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder und der Höhe der Miete bzw. Belastung - nach dem monatlichen Gesamteinkommen der Familienmitglieder.
Ausführliche Informationen zum Wohngeld erhalten Sie hier.
Die Beantragung von Wohngeld ist über das Serviceportal möglich.
Hier geht es zum Online-Dienst
Schriftliche Anträge auf Wohngeld werden auch beim Bürgerservice Letmathe sowie beim Bürgerservice Hennen entgegengenommen (nur Antragsannahme).
Bei Fragen rund um das Thema Wohngeld wenden Sie sich bitte an:
Stadt Iserlohn
Abteilung finanzielle Hilfen, Wohngeld
Werner-Jacobi-Platz 12
58636 Iserlohn
Email: Wohngeld(at)iserlohn.de
Tel.: 02371 217-2500
Servicezeiten:
Montag: 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag: 10 - 12 Uhr
Persönliche Vorsprachen sind i.d.R. nicht erforderlich und nur nach Terminabsprache möglich.
Der Zweck des Wohngeldes nach dem Wohngeldgesetz ist die wirtschaftliche Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.
Die Höhe des zu leistenden Miet- oder Lastenzuschusses richtet sich - neben der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder und der Höhe der Miete bzw. Belastung - nach dem monatlichen Gesamteinkommen der Familienmitglieder.
Ausführliche Informationen zum Wohngeld erhalten Sie hier.
Die Beantragung von Wohngeld ist über das Serviceportal möglich.
Hier geht es zum Online-Dienst
Schriftliche Anträge auf Wohngeld werden auch beim Bürgerservice Letmathe sowie beim Bürgerservice Hennen entgegengenommen (nur Antragsannahme).
Bei Fragen rund um das Thema Wohngeld wenden Sie sich bitte an:
Stadt Iserlohn
Abteilung finanzielle Hilfen, Wohngeld
Werner-Jacobi-Platz 12
58636 Iserlohn
Email: Wohngeld(at)iserlohn.de
Tel.: 02371 217-2500
Servicezeiten:
Montag: 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag: 10 - 12 Uhr
Persönliche Vorsprachen sind i.d.R. nicht erforderlich und nur nach Terminabsprache möglich.
Schäfer
Frau
Michou
Frau
Marino
Herr
Flegler
Kapsalis
Radzio-Lambracht
Frau
Schneider
Gallina
Pruß
Herr
Fiorito
Frau
Herden
Dahm
Erkartal
Schildheuer
Aygün
Tuluk
Frau
Nicko
Frau
Reitmajer
Herr
Anhari
Frau
Naujokat
Herr
Dittrich
Frau
Raue
Frau
Jakst
Donnerstag Freitag Mittwoch Montag und Dienstag
Mittwoch
8.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
8.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Herr
Böhle
Donnerstag Freitag Hinweis Mittwoch Montag und Dienstag
Mittwoch
8.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
8.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Frau
Gries
Frau
Westebbe
Frau
Hirt
Frau
Czekalla
Frau
Steinhoff
Scharmentke
Frau
Vohrmann
Der Zweck des Wohngeldes nach dem Wohngeldgesetz ist die wirtschaftliche Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.
Die Höhe des zu leistenden Miet- oder Lastenzuschusses richtet sich - neben der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder und der Höhe der Miete bzw. Belastung - nach dem monatlichen Gesamteinkommen der Familienmitglieder.
Ausführliche Informationen zum Wohngeld erhalten Sie hier.
Die Beantragung von Wohngeld ist über das Serviceportal möglich.
Hier geht es zum Online-Dienst
Schriftliche Anträge auf Wohngeld werden auch beim Bürgerservice Letmathe sowie beim Bürgerservice Hennen entgegengenommen (nur Antragsannahme).
Bei Fragen rund um das Thema Wohngeld wenden Sie sich bitte an:
Stadt Iserlohn
Abteilung finanzielle Hilfen, Wohngeld
Werner-Jacobi-Platz 12
58636 Iserlohn
Email: Wohngeld(at)iserlohn.de
Tel.: 02371 217-2500
Servicezeiten:
Montag: 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag: 10 - 12 Uhr
Persönliche Vorsprachen sind i.d.R. nicht erforderlich und nur nach Terminabsprache möglich.
Wohngeldrechner und Wohngeldantrag (Online-Dienst)
Online-Dienst