Personen, die besonderen Schutz benötigen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 22 bis 26 des Aufenthaltsgesetzes erhalten. Diese Regelungen betreffen unter anderem humanitäre Notlagen, politische Verfolgung sowie Aufnahmen aus völkerrechtlichen oder dringenden persönlichen Gründen. Der Antrag wird bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt und erfordert eine individuelle Prüfung der persönlichen Situation.
Je nach Art der erteilten Aufenthaltserlaubnis kann eine Erwerbstätigkeit gestattet werden. Ob und in welchem Umfang eine Beschäftigung möglich ist, wird im jeweiligen Aufenthaltstitel vermerkt und von der Ausländerbehörde im Einzelfall entschieden.
Die Aufenthaltserlaubnis ist in der Regel befristet, kann jedoch bei fortbestehenden Voraussetzungen verlängert werden. Hierzu ist rechtzeitig vor Ablauf des Titels ein Verlängerungsantrag zu stellen, damit der rechtmäßige Aufenthalt gesichert bleibt.
Diese und weitere Aufenthaltsangelegenheiten können Sie auch online über das Serviceportal beantragen.
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Die Antragsformulare für die schriftliche Beantragung verschiedener Dienstleistungen stehen unten auf dieser Seite zum Download zur Verfügung.
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Anliegen haben, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Sachbearbeitung per E-Mail.
Personen, die besonderen Schutz benötigen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 22 bis 26 des Aufenthaltsgesetzes erhalten. Diese Regelungen betreffen unter anderem humanitäre Notlagen, politische Verfolgung sowie Aufnahmen aus völkerrechtlichen oder dringenden persönlichen Gründen. Der Antrag wird bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt und erfordert eine individuelle Prüfung der persönlichen Situation.
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Frau
Eismann
Nicole
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Görrißen
Jens
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Ulrike
Kästner
Murat
Korkmaz
Frau
Krause
Frau
Reinold
Andreas
Salmen
Klaus
Wenkel
Donnerstag Freitag Dienstag Mittwoch Montag
Montag
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Dienstag
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Mittwoch
8.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
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Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Tobias
Wolfsheimer
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