Einbürgerungen

Hotline: 02371 217-1777

Einbürgerungen

Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach Maßgabe der Bestimmungen des Staatsangehörigkeitsrechts (StAG)

Wenn Sie als Ausländer bereits längere Zeit in Deutschland leben und gleichberechtigte Bürgerin oder Bürger unseres Landes mit allen Rechten und Pflichten werden wollen, laden wir Sie herzlich ein, Ihre Einbürgerung zu beantragen.

Viele Vorteile warten auf Sie!

Sie können aktiv das politische Geschehen beeinflussen, können wählen und gewählt werden, genießen als Unionsbürger bzw. Unionsbürgerin der Freizügigkeit der Europäischen Union und unterliegen bei Auslandsreisen ggf. nicht der Visapflicht, um nur einige wenige Punkte anzuführen.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

  • Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt.
  • Sie halten sich seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland auf und sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder blauen Karte, sowie eines gültigen Passes.
    • Staatsangehörige der Europäischen Union, der Schweiz, Island, Norwegen und Liechtenstein dürfen sich ohne Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhalten und benötigen daher keine Aufenthaltserlaubnis.
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen selbst sicherstellen.
    • Sie beziehen weder Leistungen nach dem Zweiten, noch dem Zwölften Sozialgesetzbuch (z.B. Bürgergeld), es sei denn, Sie sind unverschuldet in diese Notlage geraten.
    • Ausnahmen gelten für Ehepartner und Ehepartnerinnen sowie minderjährige Kinder, die mit einer voll erwerbstätigen Person (mindestens 20 der letzten 24 Monate) in familiärer Gemeinschaft leben.
    • Weitere Ausnahmen können zutreffen.
  • Sie sind strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten und es läuft kein strafrechtliches Verfahren gegen Sie.
  • Sie haben sich in die deutschen Lebensverhältnisse integriert.
    • Dies bedeutet insbesondere, dass Sie mit höchstens einem Ehepartner oder Ehepartnerin verheiratet sind.
  • Sie verfügen über staatsbürgerliche Kenntnisse.
    • Diese können z.B. durch einen Einbürgerungstest oder einen deutschen Schulabschluss (mind. Hauptschule) nachgewiesen werden.
  • Sie können Deutsch lesen, schreiben und sprechen.
    • Dies können Sie nachweisen durch ein Sprachzertifikat mit mindestens Niveau B1 oder durch den Nachweis des Besuchs einer deutschen Schule für mindestens vier Jahre, wobei Sie zuletzt entweder eine Versetzung in die nächsthöhere Klasse oder einen Abschluss erworben haben.
  • Sie bekennen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung.
    • Sie bekennen sich insbesondere zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.

Sie möchten mit Ihren Familienmitgliedern eingebürgert werden?

In diesem Fall genügt ein Antrag pro erwachsene Person. Die Erfüllung der Voraussetzung muss jedoch für jede Person einzeln nachgewiesen werden. Für die Sicherung des Lebensunterhalts genügt ein Nachweis für die Familie als Ganzes.

Sie sind zwar seit 5 Jahren in Deutschland, aber Ihr Ehepartner nicht?

Für den Ehegatten genügt ein 4-jähriger Aufenthalt in Deutschland, sofern die Ehe seit mindestens 2 Jahren besteht. 

Für Ihre minderjährigen Kinder ab 6 Jahren genügt ein 3-jähriger Aufenthalt in Deutschland. Für Ihre Kinder unter 6 Jahren gilt, dass sie sich die Hälfte Ihres Lebens in Deutschland aufhalten müssen.

Sie haben einen deutschen Ehepartner?

Für den Ehepartner bzw. die Ehepartnerin eines oder einer Deutschen (Staatsbürgerschaft seit mindestens 2 Jahren) genügt ein 3-jähriger Aufenthalt in Deutschland, sofern die Ehe seit mindestens 2 Jahren besteht. Die minderjährigen Kinder des ausländischen Partners oder der ausländischen Partnerin können auch bei kürzerem Aufenthalt mit eingebürgert werden.

Sie sind minderjährig?

Sind Sie jünger als 16 Jahre muss der Antrag durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten gestellt werden. Dies ist nur möglich, wenn mindestens ein Elternteil zeitgleich einen Antrag stellt oder, wenn mindestens ein Elternteil bereits die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.

Ab Ihrem 16. Geburtstag können Sie selbst einen Antrag auf Einbürgerung stellen.

Müssen Sie Ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben?

Bei Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft müssen Sie Ihre bisherige Staatsbürgerschaft nicht aufgeben. Beachten Sie jedoch, dass einige Länder den automatischen Verlust der Staatsbürgerschaft vorsehen, sobald eine andere Staatsbürgerschaft angenommen wird. Bitte informieren Sie sich hierzu bei den Behörden Ihres bisherigen Landes. 

Wie geht es weiter?

Rufen Sie uns an. Wir stehen Ihnen gerne für weitere Fragen und Informationen zur Verfügung. 

Hotline Einbürgerung: 02371/217-1777

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9 bis 12 Uhr

Weitere Informationen zum Thema Einbürgerung erhalten Sie beim Landesministrium 

und beim Serviceportal des Landes NRW!

Die Einbürgerung kostet pro Person 255 Euro. 
Für minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, entstehen Kosten in Höhe von jeweils 51 Euro.

Kontakt

Abteilung Einbürgerungen, Sozialversicherung und Wahlen
Raum: 15
Max-Planck-Str. 5b
58638 Iserlohn

Abteilung Einbürgerungen, Sozialversicherung und Wahlen
Raum: 30
Max-Planck-Str. 5b
58638 Iserlohn

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Stadthaus Dröscheder Feld
Raum: 45
Max-Planck-Straße 5b
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Abteilung Einbürgerungen, Sozialversicherung und Wahlen
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