Reisepass

Bitte beachten Sie, dass Kinder seit 2012 für Auslandsreisen ein eigenes Reisedokument benötigen!

Reisepässe, Express-Pässe, vorläufige Reisepässe

Bereits seit dem 1. November 2005 erfolgt die Ausgabe der neuen Reisepässe mit biometrischen Daten. Die Reisepässe enthalten einen Chip, in dem ein digitales Foto sowie die erforderlichen zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.
Seit dem 1. November 2007 ist der sogenannte "ePass" der zweiten Generation Pflicht.

Mit Hilfe der biometrischen Merkmale in den Chips der neuen elektronischen Reisepässe soll die Identitätsprüfung von Reisenden deutlich verbessert werden.

Zunächst enthielt der Chip Daten wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Seriennummer des Passes, ausstellender Staat, Dokumententyp und Gültigkeitsdatum.
Einzige biometrische Datei war das im Chip zusätzlich gespeicherte Passfoto.

Beim ePass ab 1. November 2007 kommen zwei sehr persönliche Angaben hinzu: Beim Beantragen werden zwei Fingerabdrücke mit speziellen Scannern aufgenommen. In der Regel werden die Abdrücke der beiden Zeigefinger genommen. Wer die Fingerabdrücke nicht abgibt, bekommt keinen Reisepass!
Die Fingerabdrücke werden ausschließlich im Chip des ePasses abgespeichert, den der Passinhaber bei sich trägt. Wie bisher werden im Passregister der Stadt Iserlohn nur die Passfotos, nicht die Fingerabdrücke archiviert.

Alle noch nicht abgelaufenen Reisepässe bleiben weiterhin gültig. Ein vorzeitiger Umtausch ist nicht erforderlich.

Hinweise zur Beantragung neuer Reisepässe, Express-Pässe und vorläufiger Reisepässe

  • Wenn sie einen neuen Reisepass beantragen möchten, müssen Sie zwecks Überprüfung Ihrer Identität sowie zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich erscheinen.
  • Den Lieferstatus können Sie nach der Beantragung hier online verfolgen.
  • Sollten Sie Ihren Reisepass nicht persönlich abholen können, besteht die Möglichkeit, den Reisepass auch von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen. Alte Dokumente müssen bei der Abholung mitgebracht werden.

Express-Pass

  • Die Lieferzeit eines neuen Reisepasses beträgt ca. 7 Wochen. Sofern ein Reisepass schneller benötigt wird, besteht die Möglichkeit, einen Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. Hier beträgt die Lieferzeit drei bis vier Werktage.

Vorläufiger Reisepass

  • Nur in einem Notfall und gegen Vorlage eines geeigneten Nachweises kann auch ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden, ansonsten wird ein Express-Pass ausgestellt. Die Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen.
    Der Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses wird ebenfalls im automatisierten Verfahren erstellt.

Hier können Sie online einen Termin vereinbaren!

Gebühren ab dem 1. Januar 2024 (Reisepass mit biometrischen Daten)
Reisepass gültig für 10 Jahre (ab 24 J.) 70,00 €
Reisepass gültig für 6 Jahre (unter 24 J.) 37,50 €
48-Seiten-Pass (ab 24 J.)
Reisepass für Vielreisende
92,00 €
48-Seiten-Pass (unter 24 J.)
Reisepass für Vielreisende
59,50 €
Vorläufiger Reisepass (kein biometrischer Pass, bis 12 Monate gültig) 26,00 €
Express-Pass mit 32 Seiten (ab 24 J.) 102,00 €
Express-Pass mit 32 Seiten (unter 24 J.) 69,50 €
Express-Pass mit 48 Seiten (ab 24 J.) 124,00 €
Express-Pass mit 48 Seiten (unter 24 J.) 91,50 €

Bitte beachten Sie: Die Gebühr ist am Tage der Antragstellung in bar oder per ec-Karte zu entrichten.

Diese Dienstleistung wird Ihnen zusätzlich beim Bürgerservice Letmathe sowie beim Bürgerservice Hennen angeboten.

Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
 

  • Bitte beachten Sie, dass seit dem 01.05.2025 nur noch digitale Lichtbilder akzeptiert werden. Diese können gegen eine Gebühr von 6 Euro beim Bürgerservice Stadtmitte oder bei zertifizierten Fotografen erstellt werden. Eine Liste mit den zertifizierten Fotografen finden Sie über diesen Link
    Weitere Infos unter dem Punkt "Formulare"
     
  • Ggf. Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde), Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
     
  • Der alte Reisepass; wenn kein alter Reisepass vorhanden ist, zwecks Identitätsfeststellung Personalausweis. In Ausnahmefällen kann auch der Führerschein vorgelegt werden.
     
  • Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit, sollte Ihr Geburtsort im Ausland liegen (Bsp.: Einbürgerungsurkunde)
     
  • Bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung und die Spätaussiedlerbescheinigung, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird
     
  • Bei minderjährigen Antragstellern ist zusätzlich die Einverständniserklärung der Eltern (persönliches Erscheinen) erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist das Sorgerecht nachzuweisen.

Kontakt

Bürgerservice Stadtmitte
Theodor-Heuss-Ring 31
58636 Iserlohn