Der Parkausweis für Schwerbehinderte kann online über das Serviceportal beantragt werden.
Hier geht es zum Online-Dienst
Alternativ steht das PDF-Antragsformular unten zur Verfügung.
Voraussetzung für die Genehmigung ist das Merkmal "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) bzw. "bl" (blind), das im Ausweis des Versorgungsamtes vermerkt sein muss.
Andere Personengruppen:
Gehbehinderte mit dem Merkmal "G", einem Grad der Behinderung von mindestens 70% und einem maximalen Aktionsradius von ca. 100 m
Morbus-Cron-Kranke und Colitis-Ulcerosa-Kranke mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 60%
Stomaträger mit doppeltem Stoma und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 70%
Diesen besonderen Gruppen von schwerbehinderten Menschen können Parkerleichterungen gewährt werden. Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist die Beurteilung durch den Fachdienst des Märkischen Kreises. Ausgenommen ist jedoch das Parken auf den mit dem Zusatzschild "Rollstuhlfahrersymbol" ausgewiesenen Parkplätzen.
Die Genehmigung gilt bundesweit und ist stets gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren.
Voraussetzung ist das Merkmal "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) bzw. "bl" (blind), das im Ausweis des Versorgungsamtes vermerkt sein muss.
Gebührenfrei
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Voraussetzung für die Genehmigung ist das Merkmal "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) bzw. "bl" (blind), das im Ausweis des Versorgungsamtes vermerkt sein muss.
Andere Personengruppen:
Gehbehinderte mit dem Merkmal "G", einem Grad der Behinderung von mindestens 70% und einem maximalen Aktionsradius von ca. 100 m
Morbus-Cron-Kranke und Colitis-Ulcerosa-Kranke mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 60%
Stomaträger mit doppeltem Stoma und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 70%
Diesen besonderen Gruppen von schwerbehinderten Menschen können Parkerleichterungen gewährt werden. Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist die Beurteilung durch den Fachdienst des Märkischen Kreises. Ausgenommen ist jedoch das Parken auf den mit dem Zusatzschild "Rollstuhlfahrersymbol" ausgewiesenen Parkplätzen.
Die Genehmigung gilt bundesweit und ist stets gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren.
Voraussetzung ist das Merkmal "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) bzw. "bl" (blind), das im Ausweis des Versorgungsamtes vermerkt sein muss.
Gebührenfrei
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Voraussetzung für die Genehmigung ist das Merkmal "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) bzw. "bl" (blind), das im Ausweis des Versorgungsamtes vermerkt sein muss.
Andere Personengruppen:
Gehbehinderte mit dem Merkmal "G", einem Grad der Behinderung von mindestens 70% und einem maximalen Aktionsradius von ca. 100 m
Morbus-Cron-Kranke und Colitis-Ulcerosa-Kranke mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 60%
Stomaträger mit doppeltem Stoma und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 70%
Diesen besonderen Gruppen von schwerbehinderten Menschen können Parkerleichterungen gewährt werden. Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist die Beurteilung durch den Fachdienst des Märkischen Kreises. Ausgenommen ist jedoch das Parken auf den mit dem Zusatzschild "Rollstuhlfahrersymbol" ausgewiesenen Parkplätzen.
Die Genehmigung gilt bundesweit und ist stets gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren.
Voraussetzung ist das Merkmal "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) bzw. "bl" (blind), das im Ausweis des Versorgungsamtes vermerkt sein muss.
Gebührenfrei
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Andere Personengruppen:
Gehbehinderte mit dem Merkmal "G", einem Grad der Behinderung von mindestens 70% und einem maximalen Aktionsradius von ca. 100 m
Morbus-Cron-Kranke und Colitis-Ulcerosa-Kranke mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 60%
Stomaträger mit doppeltem Stoma und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 70%
Diesen besonderen Gruppen von schwerbehinderten Menschen können Parkerleichterungen gewährt werden. Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist die Beurteilung durch den Fachdienst des Märkischen Kreises. Ausgenommen ist jedoch das Parken auf den mit dem Zusatzschild "Rollstuhlfahrersymbol" ausgewiesenen Parkplätzen.
Die Genehmigung gilt bundesweit und ist stets gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren.
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Gebührenfrei
Monika
Rasche
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Morbus-Cron-Kranke und Colitis-Ulcerosa-Kranke mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 60%
Stomaträger mit doppeltem Stoma und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 70%
Diesen besonderen Gruppen von schwerbehinderten Menschen können Parkerleichterungen gewährt werden. Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist die Beurteilung durch den Fachdienst des Märkischen Kreises. Ausgenommen ist jedoch das Parken auf den mit dem Zusatzschild "Rollstuhlfahrersymbol" ausgewiesenen Parkplätzen.
Die Genehmigung gilt bundesweit und ist stets gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren.
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