Ehefähigkeitszeugnis

Sie sind deutsche(r) Staatsangehörige(r) und wollen im Ausland heiraten?

Deutsche, die im Ausland heiraten wollen, benötigen in der Regel u.a. ein Ehefähigkeitszeugnis des zuständigen deutschen Standesamtes. Darin wird bescheinigt, dass nach deutschem Recht der geplanten Eheschließung keine Ehehindernisse entgegenstehen.Zuständig für das Ausstellen eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt Ihres Wohnortes bzw. des letzten Wohnortes in Deutschland.

  • Wenn beide Partner deutsche Staatsangehörige sind: 70,00 €
  • Wenn ein Partner ausländische(r) Staatsangehörige(r) ist: 70,00 €

Informationen über die im jeweiligen Staat für eine Eheschließung erforderlichen Dokumente erhalten Sie bei dem Standesbeamten, vor dem die Ehe geschlossen werden soll. Ggf. kann das Konsulat weitere Hinweise geben.
Wird von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt, so müssen Sie bei dem für Sie zuständigen Standesamt zunächst bestimmte Unterlagen über beide Partner vorlegen. Diese sind im Einzelfall unterschiedlich; erkundigen Sie sich deshalb persönlich beim Standesamt, welche Dokumente Sie benötigen.

Eheschließung im Ausland
Heiraten im Ausland

Kontakt

Standesamt (Villa Basse)
Stennerstraße 3
58636 Iserlohn

Standesamt (Villa Basse)
Raum: 16
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