
Herr
Hella
Frau
Kickermann
!Standardöffnungszeit
Montag
8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
8.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Herr
Chouliaras
Frau
Hecker
Herr
Vieler
Herr
Matschuck
Frau
Bathe
Frau
Tiedge
Herr
Klockenhoff
Herr
Brandt
Bürgerservice
Montag
8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
8.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Termine bitte vorab vereinbaren unter 02371 217-1700!
Herr
Johannsen
Bürgerservice
Montag
8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
8.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Termine bitte vorab vereinbaren unter 02371 217-1700!
Herr
Wegehaupt
Langner
Bürgerservice
Montag
8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
8.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Termine bitte vorab vereinbaren unter 02371 217-1700!
Herr
Tüshaus
Frau
Heimann
Herr
Hosenfeld
Frau
Mayer
Die Erziehungsbeauftragung ist ein Schriftstück, mit dem eine erziehungsberechtigte Person eine andere volljährige Person (den "Erziehungsbeauftragten") für die Dauer z. B. einer Tanzveranstaltung gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz mit der Aufsicht ihres minderjährigen Kindes beauftragen kann. Dies ist gemäß § 5 Abs. 1 bei Jugendlichen unter 16 Jahren generell und bei Jugendlichen ab 16 Jahren bei einem Aufenthalt nach 24.00 Uhr notwendig. Die Nachweispflicht ergibt sich aus § 2 Abs. 1 Jugendschutzgesetz.
Die Erziehungsbeauftragung ist direkt beim Einlass vorzuzeigen.