
Herr
Hella
Frau
Kickermann
!Standardöffnungszeit
Montag
8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
8.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Herr
Chouliaras
Frau
Hecker
Herr
Vieler
Herr
Matschuck
Frau
Bathe
Frau
Tiedge
Herr
Klockenhoff
Herr
Brandt
Bürgerservice
Montag
8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
8.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Termine bitte vorab vereinbaren unter 02371 217-1700!
Herr
Johannsen
Bürgerservice
Montag
8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
8.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Termine bitte vorab vereinbaren unter 02371 217-1700!
Herr
Wegehaupt
Langner
Bürgerservice
Montag
8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
8.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Termine bitte vorab vereinbaren unter 02371 217-1700!
Herr
Tüshaus
Frau
Heimann
Herr
Hosenfeld
Frau
Mayer
Die Zahl der Katzen, die im Stadtgebiet Iserlohn herrenlos und verwildert leben, hat stark zugenommen.
Durch diese hohe Population ergeben sich folgende Probleme:
Katzenhalter, die ihrer Katze / ihren Katzen Freigang gewähren, haben diese daher zuvor von einem Tierarzt kastrieren und durch Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen.
Entlaufene Tiere können durch diese Kennzeichnung schnell dem Besitzer zurückgegeben werden.
Durch die Kastration wird der unkontrollierten Vermehrung und den daraus resultierenden Problemen entgegengewirkt. Sie ist eine gängige Methode und wird auch gemäß § 6 Absatz 1 Nr. 5 Tierschutzgesetz als zulässige Maßnahme zur Verhinderung unkontrollierter Fortpflanzung genannt.
Hauskatzen, die nicht ins Freie gelassen werden, sind von der Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht nicht betroffen.