Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Wenn Sie in Deutschland Asyl suchen und dabei finanzielle oder medizinische Hilfe brauchen, können Sie dafür einen Antrag bei den Behörden stellen.

Die Antragstellung ist online möglich.

Hier geht es zum Online-Dienst


Arten von Leistungen

  • Grundleistungen: Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Körperpflege, Haushaltsgüter sowie persönlicher Bedarf zur gesellschaftlichen Teilhabe.
  • Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt: z. B. Schwangerschaftskleidung, Baby-Erstausstattung.
  • Gesundheitsleistungen: ärztliche Behandlung bei akuter Erkrankung/Schmerzen, Schutzimpfungen, Vorsorgeuntersuchungen.
  • Sonstige Leistungen: z. B. Schulbedarf, Eingliederungshilfe für behinderte Kinder, Dolmetscherkosten, Passbeschaffung.

Leistungen können als Sach-, Geldleistungen, Gutscheine oder auf andere Weise erfolgen. Unterkunfts- und Heizkosten werden berücksichtigt. Art und Höhe richten sich nach Alter, Wohnsituation und Einzelfall.


Voraussetzungen

  • Sie sind Drittstaatsangehörige:r, nicht aus der EU, und halten sich in Deutschland auf.
  • Zulässige Aufenthaltstitel/-situationen: Aufenthaltsgestattung, Einreise über Flughafen noch nicht erlaubt, Aufenthaltserlaubnis nach §§ 23(1), 24, 25(4) S. 1 oder 25(5) AufenthG (unter 18 Monaten), Duldung (§ 60a), abgelaufene Duldung, Angehörige (Ehegatte, Lebenspartner, minderjährige Kinder), Folge-/Zweitantrag (§§ 71, 71a AsylG), beantragter Aufenthaltstitel ohne Entscheidung.
  • Einkommen und Vermögen sind aufgebraucht oder unzureichend.
  • Kein Anspruch auf SGB II, SGB XII oder gesetzliche Krankenversicherung.
  • Bei kommunaler Antragstellung muss der gewöhnliche Aufenthalt dort liegen oder zugewiesen sein.


Verfahren

  1. Antrag bei zuständiger Stelle oder online stellen.
  2. Nachweise einreichen.
  3. Behörde prüft Bedarf, entscheidet und erlässt Bescheid (Bewilligung oder Ablehnung, inkl. Begründung und Widerspruchsfrist).
  4. Bei Bewilligung: Leistungen ab Monatsanfang, Auszahlung z. B. per Überweisung, Barzahlung, Kassenkarte, Scheck oder Gutschein.
  5. Gesundheitsleistungen: Behandlungsschein (für begrenzten Zeitraum, erneuter Antrag nötig) oder elektronische Gesundheitskarte (direkt verwendbar).


Pflichten

  • Änderungen der persönlichen/wirtschaftlichen Verhältnisse sofort melden, sonst droht Leistungsstopp.
  • Nicht gemeldete Erwerbstätigkeit ist eine Ordnungswidrigkeit (Geldbuße bis 5.000 €).


Fristen

  • Leistungen werden nur gewährt, wenn Unterlagen fristgerecht eingereicht werden.
  • Fristverlängerung ist bei wichtigen Gründen möglich.
  • Widerspruchsfristen gelten sowohl bei Ablehnungs- als auch bei Bewilligungsbescheiden (z. B. bei Unstimmigkeit der Leistungshöhe).

 

Es fallen keine Gebühren an.

1. Ausgefüllter Antrag

2. Nachweis über 

  • aktuellen Aufenthalt (zum Beispiel Reisepass, Aufenthaltsgestattung, Duldung)
  • Vermögen (zum Beispiel Kontoauszüge über Konten und Wertanlagen im In und Ausland, Fahrzeuge, Schmuck, Immobilien)
  • Einkommen aller Familienmitglieder im Haushalt (zum Beispiel Lohnabrechnungen, Rentenbescheide, Kindergeld, BAföG, Unterhaltsvorschuss)

3. Gegebenenfalls Nachweise über 

  • Kranken und Pflegeversicherung
  • Versicherungen und Fahrtkosten (bei Erwerbstätigkeit)
  • frühere Sozialleistungen (Aufhebungsbescheid des Jobcenters, Einstellungsbescheide anderer Kommunen)
  • aktuelle Miethöhe, Heizkosten und Strom
  • Heirat, Scheidung, Ehegattenunterhalt
  • Umgangsrecht (bei im Inland getrenntlebenden Eltern)

4. Gegebenenfalls leistungsbezogene Nachweise

  • Mutterpass
  • Schulbescheinigung
  • Kostenvoranschläge
  • Bei verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflichten: Bescheide und Aufforderungen der Ausländerbehörde
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Asylbewerberleistungen

Kontakt

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