
Herr
Hella
Frau
Kickermann
!Standardöffnungszeit
Montag
8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
8.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Herr
Chouliaras
Frau
Hecker
Herr
Vieler
Herr
Matschuck
Frau
Bathe
Frau
Tiedge
Herr
Klockenhoff
Herr
Brandt
Bürgerservice
Montag
8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
8.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Termine bitte vorab vereinbaren unter 02371 217-1700!
Herr
Johannsen
Bürgerservice
Montag
8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
8.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Termine bitte vorab vereinbaren unter 02371 217-1700!
Herr
Wegehaupt
Langner
Bürgerservice
Montag
8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
8.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Termine bitte vorab vereinbaren unter 02371 217-1700!
Herr
Tüshaus
Frau
Heimann
Herr
Hosenfeld
Frau
Mayer
Um die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zu gewährleisten, führt das Ordnungsamt bei Gewerbebetrieben und öffentlichen Veranstaltungen umfangreiche Kontrollen durch. Stellen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes hierbei Verstöße gegen die gesetzlich verankerten Jugendschutzbestimmungen fest, werden Maßnahmen wie die Einleitung von Bußgeldverfahren ergriffen, um derartige Ordnungswidrigkeiten zu ahnden und ihnen zukünftig vorzubeugen.
Gewerbetreibende und Veranstalter sind dazu verpflichtet, die geltenden Vorschriften des Jugendschutzgesetzes vor Ort durch einen deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen. Hierdurch allein ist ihre Pflicht aber noch nicht erfüllt. Zusätzlich ist es die Aufgabe des Veranstalters und seiner Mitarbeiter, sich zu vergewissern, dass die Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden. Dabei ist es notwendig, das tatsächliche Alter vermeintlich Minderjähriger anhand des Personalausweises zu überprüfen oder die offizielle Berechtigung zur Aufsicht durch erziehungsbeauftragte Begleitpersonen, sicherzustellen. Ausführliche Informationen zur Erziehungsbeauftragung finden Sie <link buergerservice-politik buergerservice external-link-new-window Öffnet>hier.
Die Kontrollen des Ordnungsamtes erfolgen in unregelmäßigen Abständen und in konkreten Bedarfs- oder Anzeigefällen. Festgestellte Verstöße können mit empfindlichen Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden, in Einzelfällen und / oder bei vorsätzlichem Handeln können auch Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr verhängt werden.