Untersuchungsberechtigungsscheine

Wer vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnt, muss sich vor Aufnahme dieser Beschäftigung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ärztlich untersuchen lassen. Vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres müssen sich Minderjährige einer Nachuntersuchung unterziehen. Hierfür wird ein Untersuchungsberechtigungsschein benötigt. Der Untersuchungsberechtigungsschein wird bei der persönlichen Beantragung sofort ausgestellt. Die Arztwahl ist frei.

Hier geht es zum Online-Dienst


Wenn Sie den Untersuchungsberechtigungsschein persönlich beantragen möchten, ist in der Regel eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Hier geht es zur Terminvereinbarung

Für die Online-Beantragung werden die AusweisApp auf dem Smartphone, die aktivierte Ausweis-Funktion, die Ausweis-Pin und ein BundID-Konto benötigt.

Bei der persönlichen Beantragung im Bürgerservice werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass
Untersuchung Berechtigung Untersuchungsberechtigung Untersuchungsberechtigungsschein Jugendarbeitsschutzuntersuchung

Kontakt

Bürgerservice Stadtmitte
Theodor-Heuss-Ring 31
58636 Iserlohn