Mareike
Krause
Eine Verpflichtungserklärung muss abgegeben werden, wenn ein Besucher aus einem Drittstaatenland einreist. Die Person, die sich verpflichtet (meist ein Verwandter oder Bekannter), kommt dadurch für alle Kosten auf, die während des Aufenthalts in Deutschland anfallen.
Nach Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 10 Werktage.
Dann können Sie per E-Mail an aufenthaltsrecht(at)iserlohn.de einen Termin vereinbaren zur Abholung des Dokumentes, Leistung der zu beglaubigenden Unterschriften und Zahlung der 29 € Verwaltungsgebühr.
Rathaus II
Raum: 20
Werner-Jacobi-Platz 12 (für Navigationsgeräte: Rathausstraße)
58636
Iserlohn