Vorbescheid

Bauvorhaben lassen sich in bauordnungs - und planungsrechtlicher Hinsicht nicht immer eindeutig beurteilen.

In solchen Fällen empfiehlt es sich, eine Bauvoranfrage vorzulegen. Dies hat den Vorteil, dass Sie einen Vorbescheid erhalten, an den die Baugenehmigungsbehörde 2 Jahre lang gebunden ist.

Der Vorbescheid bringt weitergehende Rechtssicherheit. Das ist besonders nützlich bei einem bevorstehenden Grunderwerb. Der Vorbescheid wird immer mindestens so umfangreich sein, wie die Fragestellung es ermöglicht.

Normalerweise sind das Antragsformular und ein Lageplan ausreichend. Diese Unterlagen sind in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Dazu ist kein Entwurfsverfasser (Architekt, Bauingenieur...) erforderlich.

Die jeweiligen Ansprechpartner der Abteilung Bauaufsicht und Denkmalpflege helfen Ihnen gerne weiter.

Weitere Informationen rund um das Thema Bauen gibt es auch auf der Internetseite des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW (MBWSV). Dort finden Sie u.a. auch Antragsformulare für den Vorbescheid.

Formblätter zur Beantragung Ihres Vorhabens finden Sie unter "Bauanträge"...

  • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung (BauO NRW)
  • Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)

Kontakt

Vorbescheid - Bezirk: Letmathe, Oestrich, Lössel

Stadthaus Bömberg
Bömbergring 37
58636 Iserlohn

Vorbescheid - Bezirk: Hennen, Sümmern

Stadthaus Bömberg
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Vorbescheid - Bezirk: Iserlohn (Zentrum), Kesbern

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