Wartungsarbeiten an der städtischen Telefonanlage am 31. Juli - 217er Nummern ab 8.30 Uhr nicht erreichbar

Am kommenden Freitag, 31. Juli, führt der Dienstleister der Stadt Iserlohn ein Update an der zentralen Telefonanlage der Stadtverwaltung durch. Daher werden ab etwa 8.30 Uhr alle Telefonnummern der Stadt Iserlohn des Nummernkreises 217-… , so zum Beispiel auch die Hotline des Ordnungsamtes, nicht zur Verfügung stehen. Die Wartungsarbeiten werden voraussichtlich bis in den frühen Nachmittag andauern. Der Termin wurde bewusst an einem Freitag in den Sommerferien mit geringerer Frequentierung gewählt. 
In dringenden Fällen erreichen Bürgerinnen und Bürger während dieser Zeit das Ordnungsamt, die Abteilungen Straßenverkehr unter 0176 14568342 und für allgemeine Ordnungsangelegenheiten sowie Gewerbeangelegenheiten unter 0176 14568341. Die Rufnummern sind ausschließlich an diesem Tag erreichbar, alternativ stehen die auf der Website der Stadt Iserlohn veröffentlichten E-Mail-Adressen für Anfragen zur Verfügung. 
Die Stadt Iserlohn bittet um Verständnis für die Beeinträchtigungen.

Vorbescheid

Bauvorhaben lassen sich in bauordnungs - und planungsrechtlicher Hinsicht nicht immer eindeutig beurteilen.

In solchen Fällen empfiehlt es sich, eine Bauvoranfrage vorzulegen. Dies hat den Vorteil, dass Sie einen Vorbescheid erhalten, an den die Baugenehmigungsbehörde 2 Jahre lang gebunden ist.

Der Vorbescheid bringt weitergehende Rechtssicherheit. Das ist besonders nützlich bei einem bevorstehenden Grunderwerb. Der Vorbescheid wird immer mindestens so umfangreich sein, wie die Fragestellung es ermöglicht.

Normalerweise sind das Antragsformular und ein Lageplan ausreichend. Diese Unterlagen sind in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Dazu ist kein Entwurfsverfasser (Architekt, Bauingenieur...) erforderlich.

Die jeweiligen Ansprechpartner der Abteilung Bauaufsicht und Denkmalpflege helfen Ihnen gerne weiter.

Weitere Informationen rund um das Thema Bauen gibt es auch auf der Internetseite des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW (MBWSV). Dort finden Sie u.a. auch Antragsformulare für den Vorbescheid.

Formblätter zur Beantragung Ihres Vorhabens finden Sie unter "Bauanträge"...

  • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung (BauO NRW)
  • Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)

Kontakt

Vorbescheid - Bezirk: Letmathe, Oestrich, Lössel

Stadthaus Bömberg
Bömbergring 37
58636 Iserlohn

Vorbescheid - Bezirk: Hennen, Sümmern

Stadthaus Bömberg
Bömbergring 37
58636 Iserlohn

Vorbescheid - Bezirk: Iserlohn (Zentrum), Kesbern

Stadthaus Bömberg
Bömbergring 37
58636 Iserlohn

Vorbescheid - Bezirk: Iserlohn (Zentrum), Kesbern

Stadthaus Bömberg
Bömbergring 37
58636 Iserlohn

Vorbescheid - Bezirk: Letmathe, Oestrich, Lössel

Stadthaus Bömberg
Bömbergring 37
58636 Iserlohn

Vorbescheid - Bezirk: Iserlohn (Zentrum), Kesbern

Stadthaus Bömberg
Bömbergring 37
58636 Iserlohn

Vorbescheid - Bezirk: Iserlohn (Zentrum), Kesbern

Stadthaus Bömberg
Bömbergring 37
58636 Iserlohn