Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Die Stadt Iserlohn sucht Wahlhelferinnen/Wahlhelfer für die Landtagswahlwahl am 25.04.2027. 
Wahlhelferin/Wahlhelfer werden (Online-Anmeldung)
 

Für jedes Wahllokal in Iserlohn muss ein Wahlvorstand gebildet werden, der sich aus Wahlvorstehenden, Schriftführung, deren Vertretungen und Beisitzerinnen/Beisitzern zusammensetzt und sich um die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl im Wahllokal kümmert.

Die Wahlhelferinnen/Wahlhelfer werden am Wahltag in der Zeit von 7.30 bis 18 Uhr in zwei Schichten eingesetzt.
Um 18 Uhr finden sich dann alle Wahlhelferinnen/Wahlhelfer im Wahllokal ein, um das Wahlergebnis auszuzählen.

Den Mitgliedern der Wahlvorstände wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro gezahlt. Die Wahlvorstehenden und die Schriftführenden (nicht Ihre Vertretungen) erhalten 60 Euro.

Voraussetzungen:

Wahlhelferinnen/Wahlhelfer müssen zur Landtagswahl 2027 wahlberechtigt sein.

Wahlberechtigt sind:

  • Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz
  • Mindestalter 16 Jahre
  • seit dem 09.04.2027 mit Hauptwohnsitz in NRW gemeldet oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben
  • nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!