Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 21.06.2022 die Anpassung der Leitlinien zur Aufstellung von Mobilfunksendeanlagen beschlossen, um eine bessere Koordinierung im Sinne des Informationsaustausches mit den Bürgern zu erzielen
Punkt 1: Die Öffentlichkeit wird über Suchareale für neue Standorte von Mobilfunksendeanlagen über das Internet informiert.
Erklärung: Suchareale von Sendeanlagen werden öffentlich bekannt gegeben. Die Bekanntgabe erfolgt als Veröffentlichung des Suchkreises auf der Homepage der Stadt Iserlohn. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen dabei keine Rückschlüsse auf Grundstücke gezogen werden können. Die gezielte Abstimmung erfolgt verwaltungsintern mit den Betreibergesellschaften. Sollten Bedenken hinsichtlich des Orts- und Landschaftsbildes bestehen, wird dies vorab dem Betreiber mitgeteilt. Gemäß Mobilfunkvereinbarung von 2020 wird die Verwaltung gegebenenfalls alternative Standortvorschläge innerhalb des geplanten Suchkreises machen.
Punkt 2: Sensible Einrichtungen werden nicht grundsätzlich von der Bebauung ausgeschlossen. Sollte eine Kindertagestätte oder Schule oder dessen Umfeld in den Planungsfocus eines Netzbetreibers liegen, so werden mit den Betroffenen und / oder mit den Eltern (bei Kindern) Informationsgespräche unter Beteiligung des Netzbetreibers durchgeführt.
Erklärung: Eine Immissionsprognose für den Nahbereich von sensiblen Einrichtungen wird nicht angefordert. Generell müssen von den Mobilfunkbetreibern Standortbescheinigungen der zuständigen Aufsichtsbehörde, der Bundesnetzagentur, vorgelegt werden. Diese entscheidet über die Zulassung einer Sendeanlage und erteilt die Genehmigung, sofern die Grenzwerte eingehalten werden. Es gibt daher keine Berechtigung seitens der Stadt Iserlohn für einen gesundheitlichen Ausschluss von Mobilfunkanlagen. Eine Einschränkung für die Errichtung von Mobilfunkanlagen im Hinblick auf ihre elektromagnetischen Felder/Emissionen würde gegen das Abwägungsgebot verstoßen, wenn sie lediglich auf rechtlich irrelevante Immissionsbefürchtungen stützen ließe.
Das Bundesamt für Strahlenschutz bewertet die Empfindlichkeit von Kindern und Jugendlichen auf hochfrequente Felder wie folgt: Es gibt bisher keine wissenschaftlich belastbaren Nachweise auf einen Zusammenhang zwischen der Exposition mit hochfrequenten elektromagnetischen Feldern und akuten gesundheitlichen Beschwerden bei Kindern und Jugendlichen. Vielmehr scheinen Symptome, die im Zusammenhang mit der Nutzung drahtloser Kommunikationsgeräte durch Jugendliche auftreten, eher mit anderen Aspekten intensiver Mediennutzung zusammenzuhängen. Entscheidend ist vielmehr die Sendeleistung des Mobiltelefons, die abhängig ist von der Verbindungsqualität. Bei schlechter Verbindungsqualität ist eine höhere Sendeleistung erforderlich. Um die persönliche Exposition zu minimieren, sollte beim Telefonieren ein Headset getragen werden und Telefonate an Orten mit schlechtem Empfang vermieden werden.
Punkt 3: Die Stadt Iserlohn stellt eigene Grundstücke und Gebäude für den Mobilfunkausbau zur Verfügung.
Erklärung: Die Stadt Iserlohn verfügt über eine große Anzahl von Liegenschaften und Gebäuden, die für den Ausbau von Mobilfunk geeignet sein können. Für den Mobilfunkausbau ist die Bereitstellung von städtischen Liegenschaften, die sich aufgrund ihrer Exposition eignen, unverzichtbar. Die neuen Mobilfunkkoordinatoren des Märkischen Kreises werden die Stadt Iserlohn künftig bei der Umsetzung der Mobilfunkvereinbarung unterstützen. Für den Märkischen Kreis wird insbesondere geprüft werden, wo genau besonderer Bedarf für den Mobilfunkausbau besteht und wo beispielweise auch Richtfunk durch Glasfaser ersetzt werden kann. Somit wird es einerseits neue Standtorte an bestehenden Lücken geben, andererseits werden alte Richtfunkstandorte möglicherweise wegfallen, um so zu einem flächendeckenden Netzausbau zu kommen.
Punkt 4: Bei Bedarf werden „Runde Tische“ mit Bürgerinnen und Bürgern zu Mobilfunkanlagen eingerichtet.
Erklärung: Von dem Mittel des Informationsaustausches soll bei Bedarf Gebrauch gemacht werden. Die Verwaltung bleibt dabei Schnittstelle zwischen Bürgern und Mobilfunkbetreibern und wird bei Bedarf von den Mobilfunkkoordinatoren des Märkischen Kreises unterstützt. Die Gespräche dienen der Information und der sachlichen Auseinandersetzung bei Fragen zum Mobilfunkausbau.