Was ist zu tun?
Nur eine Messung kann Gewissheit über die Radonkonzentration im Haus geben, dennoch kann sich jeder vor einer Radonanreicherung schützen.
Dichte Fundamente und ein solider Baukörper geben die größte Sicherheit.
Gutes Durchlüften der Räume ist das einfachste und effektivste Mittel, einer Anreicherung entgegen zu wirken. Dabei ist die wichtigste Aufgabe, einen ausreichenden Luftwechsel zu erreichen. Mehrmaliges Stoßlüften am Tage wirkt nicht nur der Radonbelastung entgegen, sondern allen Innenraumschadstoffen und gewährleistet ein angenehmes Raumklima.
Rechtliche Grundlage
Der Schutz vor Radon ist im Strahlenschutzgesetz geregelt. Das Gesetz sieht verschiedene Maßnahmen vor, um die Gesundheit von Menschen in Gebieten mit hohem Radon-Vorkommen zu schützen. Die Maßnahmen betreffen sowohl Wohngebäude als auch Arbeitsplätze. In bestehenden Häusern werden bei Überschreitung dieses Wertes Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration angeraten. Als Maßstab für die Prüfung der Angemessenheit von Maßnahmen zum Schutz vor Radon dient gemäß Strahlenschutzgesetz ein Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter. Ein Referenzwert ist kein Grenzwert, der nicht überschritten werden darf. Die Definition von "Referenzwert" ist international unterschiedlich. Allen Definitionen gemein ist, dass nicht erst bei Überschreitung des Referenzwertes gehandelt werden soll – Schutzmaßnahmen sind auch vorher sinnvoll. Das deutsche Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) empfiehlt, Neubauten so zu planen, dass eine Raumluftkonzentration von 100 Bq/m³ im Jahresmittel im Aufenthaltsbereich nicht überschritten wird.
Seit 2020 besteht für private Neubauten die Pflicht, durch bauliche Maßnahmen weitgehend zu verhindern, dass Radon in das Gebäude eindringen kann. Im Arbeitsschutz ist darauf zu achten, dass die Konzentration von Radon an Arbeitsplätzen nicht mehr als 300 Becquerel pro Kubikmeter beträgt; bei Überschreiten müssen Maßnahmen eingeleitet werden, um die Radon-Konzentration im Gebäude zu senken.