Interkommunale Wärmeplanung für Iserlohn und Hemer

2. Öffentliche Informationsveranstaltung zur Kommunalen Wärmeplanung am 12. Mai 2026!

Das beauftragte Hamburg Institut - HIC wird über den aktuellen Stand der Wärmeplanung in Iserlohn und Hemer informieren. Alle Infos finden Sie hier…


Energie effizienter nutzen, Kosten senken und das Klima schützen

Die Städte Iserlohn und Hemer arbeiten gemeinsam an einer nachhaltigen Wärmeversorgung. Ziel ist es, alle Gebäude – ob Wohnhäuser, Schulen oder Bürogebäude – mit klimafreundlicher Wärme zu versorgen. Hierfür schafft eine interkommunale Wärmeplanung die Grundlage. Gemeinsam können für die unmittelbar aneinandergrenzenden Versorgungsgebiete sinnvolle Lösungen entstehen, die Synergien nutzen und Ressourcen sparen. 

Der Wechsel von fossilen hin zu erneuerbaren Energien ist ein wichtiger Schritt, damit Iserlohn und Hemer klimaneutral werden können. Das hilft nicht nur dem Klima. Erneuerbare Energien machen uns auch unabhängiger von Energieimporten und sind durch den steigenden CO2-Preis langfristig kostengünstiger für Hausbesitzer/-innen. 

Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategischer Prozess. Städte und Gemeinden analysieren dabei, wie der aktuelle Wärmebedarf aussieht, wie sich dieser entwickelt und, wie Wärme in Zukunft klimafreundlich bereitgestellt werden kann. So kann der Ausbau von Energieinfrastrukturen gut aufeinander abgestimmt werden – in diesem Fall sogar über Stadtgrenzen hinweg. 

Das Ziel ist ein klarer Überblick, auf dessen Grundlage Iserlohn und Hemer gemeinsam eine sichere, bezahlbare und nachhaltige Wärmeversorgung für die Zukunft gestalten können. 

Was ist kommunale Wärmeplanung und warum ist sie wichtig?

Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategischer Prozess, bei dem Städte untersuchen, wie die Wärmeversorgung in Zukunft klimafreundlich gestaltet werden kann. Es ist nicht immer zielführend, wenn jede Person nur an das eigene Zuhause denkt. Daher findet eine übergreifende Planung über ganze Städte und Quartiere hinweg statt. Wo kann ein Wärmenetz gebaut werden und für welche Gebiete eignen sich eher individuelle Lösungen wie Wärmepumpen oder Solarthermie? Im Rahmen einer interkommunalen Wärmeplanung verschaffen sich Iserlohn und Hemer gemeinsam einen Überblick über ihre verfügbaren Optionen. 

Rechtliche Grundlage ist das Anfang 2024 in Kraft getretene „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“, kurz Wärmeplanungsgesetz (WPG)

Die Fertigstellung bzw. der politische Beschluss des Wärmeplans löst grundsätzlich noch keinerlei Verpflichtung aus und ist nicht als Garantie für eine tatsächliche Umsetzung zu verstehen. Für die Ausweisung von entsprechenden Wärmeversorgungsangeboten sind zusätzliche Beschlüsse seitens der Städte notwendig.

Was beinhaltet eine kommunale Wärmeplanung?

Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung wird zunächst der Ist-Zustand erfasst. Wie hoch ist der aktuelle Energieverbrauch und welche Energieträger werden genutzt? Anschließend werden Potenziale für erneuerbare Wärmequellen sowie Flächen identifiziert und auf dieser Basis ein optimales Zielszenario aufgestellt. Daraus leitet sich die Wärmewendestrategie mit Maßnahmenkatalog ab – eine Art Fahrplan, der aufzeigt, wie das Ziel erreicht werden kann und welche Maßnahmen Priorität haben. Für die Wärmeplanung wird dabei das gesamte Stadtgebiet betrachtet. Sowohl bereits bestehende Systeme wie die Infrastruktur als auch die künftige Nutzung des Gasnetzes und innovative Technologien werden im Konzept berücksichtigt.

Die Wärmewende ist ein gesamtgesellschaftliches Thema und kann nur gelingen, wenn alle mitmachen. Die Bürgerinnen und Bürger, die lokale Wirtschaft und weitere Interessensgruppen werden im Rahmen der Akteursbeteiligung während des gesamten Prozesses einbezogen und informiert. Außerdem wird ein Prozess für die laufende Erfolgskontrolle aufgesetzt.

Warum machen Iserlohn und Hemer die kommunale Wärmeplanung gemeinsam?

Die Versorgungsgebiete von Hemer und Iserlohn grenzen unmittelbar aneinander. Wenn beide Städte ihre Wärmeplanung gemeinsam angehen, lassen sich Lösungen entwickeln, die übergreifend funktionieren. Das spart Kosten, vermeidet doppelte Strukturen und ermöglicht eine bessere Nutzung lokaler Energiequellen.

Außerdem kann durch eine interkommunale Wärmeplanung sichergestellt werden, dass geplante Maßnahmen gut aufeinander abgestimmt sind – zum Beispiel beim Ausbau von Wärmenetzen oder bei der Nutzung von Abwärmequellen.

Wie betrifft mich als Hausbesitzerin und Hausbesitzer die kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung hat zunächst keine direkten Auswirkungen auf Sie als Gebäudeeigentümer/-in. Sie ist ein strategisches Instrument, das der Stadt hilft, die künftige Wärmeversorgung klimafreundlich und vorausschauend zu gestalten. Auch nach Verabschiedung des Wärmeplans entsteht für Sie kein unmittelbarer Handlungsbedarf im Hinblick auf Ihre Heizungsanlage.

Die Planung dient vor allem als Leitfaden für die Kommune: Sie zeigt zum Beispiel auf, wo der Ausbau von Wärmenetzen möglich sinnvoll ist und wo dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen oder Solarthermieanlagen besser geeignet wären. Aus diesem räumlichen Zielbild ergibt sich keine Pflicht, bestimmte Heizsysteme zu installieren oder zu nutzen. Im Gegenteil: Die Wärmeplanung kann Ihnen unter Umständen sogar helfen, die passende Entscheidung für Ihre langfristige Heizlösung zu treffen.

Gibt es Fristen, die ich als Hausbesitzerin und Hausbesitzer im Zuge der kommunalen Wärmeplanung beachten muss?

Nein. Als Städte mit unter 100.000 Einwohnenden sind Iserlohn und Hemer laut Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet, bis 2028 eine Wärmeplanung zu erstellen. Daraus folgt für Sie als Hausbesitzer/-in jedoch kein direkter Handlungsbedarf. Vielmehr sollen die Ergebnisse Sie bei der Umstellung Ihrer Wärmeversorgung unterstützen. Fristen oder Pflichten für die Eigentümer/-innen gehen damit nicht einher.

Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für meine Heizungslösung? Muss ich meine Heizung tauschen?

Sie können die kommunale Wärmeplanung interessiert, aber ohne Sorge verfolgen. Auch wenn der Wärmeplan steht, folgt daraus zunächst kein direkter Handlungsbedarf für Heizungsanlagen. Gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt für neue Gebäude in Neubaugebieten, dass eingebaute Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Bestehende und noch funktionierende Heizungen müssen bis zum Überschreiten der Altersgrenze bis 2045 nicht ausgetauscht werden. Für den Austausch defekter Heizungen, die nicht mehr zu reparieren sind, in Bestandsgebäuden und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten Übergangsfristen. Die kommunale Wärmeplanung kann hier Perspektiven aufzeigen und Lösungsansätze für eine möglichst klimafreundliche Wärmeversorgung liefern.   

Fördermöglichkeiten für Privatpersonen

Bundesförderprogramme für mehr Energieeffizienz, den Heizungstausch oder energetische Sanierung finden Sie hier.

Kontakt