Die Abteilung will:
Die Abteilung:
Das macht die Abteilung für:
Die Beratung ist vertraulich.
Das heißt:
Der Inhalt wird nicht an Andere weiter erzählt.
Nur wenn die Person das will.
Die Beratung muss nicht bezahlt werden.
Es können alle Fragen zur Arbeit gestellt werden.
Das Amt kann diese Hilfen geben:
Menschen mit Behinderung sollen rechtzeitig zum Amt kommen.
Dann kann das Amt schon vorher helfen.
Bevor es Probleme gibt.
Menschen mit Behinderung haben einen besonderen Schutz vor Kündigung.
Die Menschen können zum Amt kommen.
Das Amt hilft den Menschen
Der Arbeit-Geber kann auch im Amt fragen.
Wenn er einen Menschen mit Behinderung kündigt.
Der Arbeit-Geber muss ein Formular ausfüllen.
Das gibt es beim Integrations-Amt.
Das Amt versucht:
Das sich alle einigen.