Im Schwerbehinderten-Ausweis muss stehen: Dass die Person einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr hat.
Eine Person kann auch beraten werden: Wenn im Ausweis 30 oder 40 steht.
Arbeit-Geber Bei denen ein Mensch mit Behinderung arbeitet. Oder bald einer arbeiten wird.
Betriebs-Rat
Einen Betriebs-Rat gibt es jedem Betrieb.
Das sind auch Mitarbeiter.
Sie setzen sich für andere Mitarbeiter ein.
vertraute Personen aus Betrieben
Die Beratung ist vertraulich.
Das heißt:
Der Inhalt wird nicht an Andere weiter erzählt.
Nur wenn die Person das will.
Die Beratung muss nicht bezahlt werden.
Es können alle Fragen zur Arbeit gestellt werden.
Hilfen vom Amt
Das Amt kann diese Hilfen geben:
für einen Umbau
Der Arbeitsplatz wird so gebaut, wie die Person ihn braucht.
für das Schaffen neuer Arbeits-Plätze
für technische Hilfs-Mittel
Geld
Beratung
Betriebs-Besuche
Haus-Besuche
Frühe Hilfen
Menschen mit Behinderung sollen rechtzeitig zum Amt kommen.
Dann kann das Amt schon vorher helfen.
Bevor es Probleme gibt.
Schutz vor Kündigung
Menschen mit Behinderung haben einen besonderen Schutz vor Kündigung.
Die Menschen können zum Amt kommen.
Das Amt hilft den Menschen
Der Arbeit-Geber kann auch im Amt fragen.
Wenn er einen Menschen mit Behinderung kündigt.
Der Arbeit-Geber muss ein Formular ausfüllen.
Das gibt es beim Integrations-Amt.
Das Amt versucht:
Das sich alle einigen.
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