
„Jedes Kind ist einmalig. So bunt und vielfältig wie das Leben, so kunterbunt wie die Natur in jeder Jahreszeit, so facettenreich ist jedes Kind in seiner Entwicklung. Denn das Kind ist neugierig und hat ein eigenes inneres Bedürfnis, sich die Welt durch Spielen, Probieren und Experimentieren geleitet von Menschen anzueignen. Das Kind hat keinen Trichter, in den wir als Erwachsene das Wissen hineinwerfen, sondern ist Akteur seiner Entwicklung.“
(Jean Piaget)
Gesetzlicher Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag
Als sozialpädagogische Einrichtung haben wir einen eigenständigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag, der sich aus dem Kinderbildungsgesetz NRW ergibt. Die Förderung des Kindes in der Entwicklung seiner Persönlichkeit und die Beratung und Information der Eltern, insbesondere in Fragen der Bildung und Erziehung, sind Kernaufgaben von Kindertageseinrichtungen. Die pädagogische Arbeit in den Einrichtungen ergänzt die Förderung des Kindes in der Familie und gehört damit zum kindlichen Bildungsprozess. Die Tageseinrichtung führt ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag im ständigen Kontakt mit der Familie und anderen Erziehungsberechtigten durch.
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