Am 14. September 2025 fand in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahl statt. Nach diesem Termin wird auch der Iserlohner Seniorenbeirat neu konstituiert. Die Wahlen finden innerhalb von 6 Monaten nach der Kommunalwahl statt. Der neue Seniorenbeirat setzt sich zusammen aus 9 gewählten Mitgliedern und aus je einem Vertreter bzw. einer Vertreterin der 7 Fraktionen und Gruppen im Rat der Stadt Iserlohn. Aus den politischen Fraktionen und Gruppen wurden die neuen Mitglieder in der Sitzung des Rates am 11. November 2025 bestimmt. Über die gewählten Mitglieder wird durch die wahlberechtigten Iserlohner und Iserlohnerinnen im Februar/März 2026 entschieden. Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Seniorenbeiratswahl 2026 ist am 29. Januar abgelaufen.
Die Wahl der Vertreter/innen der Senioren und Seniorinnen im Seniorenbeirat und ihrer Stellvertreter/innen erfolgt durch Briefwahl. Das Versenden der Briefwahlunterlagen an alle Wahlberechtigten erfolgt zwischen dem 9. und 13. Februar 2026.
Der Stimmzettel muss bis spätestens 15. März 2026 bei der Stadt Iserlohn eingehen.
Die Auszählung der Stimmen erfolgt in der Woche vom 16. bis 20. März 2026. Das Wahlergebnis wird in der Woche vom 23. bis 27. März veröffentlicht.
Wahlberechtigt für die Wahl zum Seniorenbeirat ist, wer am Wahltag der Kommunalwahlen (14. September 2025) Bürger/in der Stadt Iserlohn und mindestens 60 Jahre alt war und mindestens seit 3 Monaten, also seit dem 14. Juni 2025, im Wahlgebiet seine Wohnung hat. Bei mehreren Wohnungen zählt die Hauptwohnung.
Das Wählerverzeichnis wurde erstellt und liegt zur Einsichtnahme in der Zeit von Montag, 9. Februar, bis Freitag, 13. Februar, beim Wahlamt der Stadt Iserlohn im Stadthaus Dröscheder Feld, Max-Planck-Straße 5 b, aus. Die Öffnungszeiten sind Montag und Dienstag jeweils von 9 bis 12 Uhr sowie 14 bis 15.30 Uhr, Donnerstag und Freitag jeweils von 9 bis 12 Uhr. Weitere Infos hierzu finden Sie in der Pressemitteilung vom 03.02.2026.
Jede Wählerin und jeder Wähler darf bis zu 3 Bewerberinnen/Bewerber ankreuzen.
Folgende Kandidatinnen und Kandidaten, in alphabetischer Reihenfolge, treten an:
Die bei der letzten Wahl bestimmten gewählten Mitglieder des Seniorenbeirates üben ihr Amt bis zur konstituierenden Sitzung des neu gewählten Seniorenbeirates aus.
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