Familienbesuchsdienst - „2-Jährigen-Besuch“

Was bedeutet ein Besuch der 2-Jährigen für Sie als Eltern?

Nach 2 Jahren verändert sich langsam der Alltag der Familien. Die Kinder werden selbstständiger, die Erfahrungsräume größer und die Kinder entdecken bereits voller Tatendrang die Welt. In einem persönlichen Gespräch möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben sich auszutauschen.

  • Sie bekommen ein Anschreiben mit einem vorgeschlagenem Termin
  • Das Gespräch findet in der Regel in Ihrem Haushalt statt
  • Hierbei überreicht Ihnen eine Mitarbeiterin eine Mappe, gefüllt mit Informationen für Familien und ein kleines Geschenk.
  • Die Mitarbeiterin informiert und berät Sie zu verschiedenen kommunalen Angeboten und bei Bedarf über Möglichkeiten der Unterstützung für junge Eltern.
  • Auch beim Ausfüllen von Formularen und Anträgen z. B. von Familienleistungen können Sie sich an die Mitarbeiterin wenden. Sie wird behilflich sein oder Ihnen eine Fachstelle benennen.
Welche Informationen bekommen Sie als Eltern vom Familienbesuchsdienst?

In der Regel erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen:

  • Angebote für Familien in Ihrer Kommune, zum Beispiel Spielgruppen, Turnvereine Elterntreffs in Familienzentren und anderes mehr.
  • Kindertagesbetreuung, zum Beispiel in der Kindertagesstätte (Kita), Tageseltern
  • Finanzielle Leistungen für Familien, wie zum Beispiel Kindergeld und Elterngeld
  • Gesundheitliche Versorgung, zum Beispiel durch Kinderärztinnen und Kinderärzte
  • Allgemeine Entwicklung des Kindes

Neben diesen allgemeinen Informationen kann die Mitarbeiterin auch auf Ihre persönlichen Fragen und Ihre besondere Situation eingehen. Zum Beispiel:

  • Wenn Sie Ihr Kind alleine erziehen.
  • Wenn Sie wenig Unterstützung von Verwandten oder Freunden haben.
  • Wenn Ihnen die deutsche Sprache Probleme bereitet.
  • Wenn Ihr Kind in der Entwicklung Unterstützung benötigt.
  • Wenn Eltern einverstanden sind, kann Ihnen die Mitarbeiterin bei Bedarf unterstützende Angebote der Frühen Hilfen vermitteln.
  • Wichtig: Alles, was in dem Gespräch besprochen wird, ist vertraulich und obliegt der Schweigepflicht.
Kann ich den Termin auch absagen oder verschieben?

Sie können selbstverständlich einen 2-Jährigen-Besuch ablehnen. Der Termin ist freiwillig und findet nur statt, wenn die Familie den Besuch wünscht. Wenn Ihnen ein Termin zeitlich nicht passt, können Sie ihn auch verschieben.

Woher kennen die Mitarbeiterinnen vom Familienbesuchsdienst die Adressen?

Der Familienbesuchsdienst, als durchführende Stelle, erhält vom Einwohnermeldeamt die Kontaktdaten (Name und Adresse) des neugeborenen Kindes. Dem Familienbesuchsdienst werden die Daten nur für den einmaligen Willkommensbesuch zur Verfügung gestellt. Sie dürfen nicht für einen anderen Zweck genutzt werden. Die Daten werden zeitnah gelöscht. So verlangt es der Datenschutz.