Seit 2016 gilt: Wer Kindergeld bezieht, muss bei der Familienkasse seine Steuer-Identifikationsnummer und die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes angeben. Bitte richten Sie Ihre Mitteilung an die Familienkasse bei der Agentur für Arbeit.
Anspruch auf Kindergeld haben alle Eltern, die in der Bundesrepublik Deutschland ihren Hauptwohnsitz haben.
Ausgezahlt wird das Kindergeld an den Elternteil, bei dem das Kind lebt. Lebt das Kind mit beiden Elternteilen zusammen, können Sie bestimmen, welcher Elternteil das Geld erhalten soll.
Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 18., unter bestimmten Voraussetzungen allerdings auch bis zum 25. Lebensjahr des Kindes gezahlt.
Ihren Antrag richten Sie an die örtlich zuständige Familienkasse der Agentur für Arbeit. Sofern Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, beantragen Sie das Kindergeld bei der Personalstelle ihres Dienstherrn.
Kontaktdaten:
Agentur für Arbeit Iserlohn
Familienkasse
Brausestraße 13-15
58636 Iserlohn
Tel.: 0800 - 4555530
E-Mail: familienkasse-iserlohn(at)arbeitsagentur.de
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