Die Eltern von Neugeborenen erhalten ein Glückwunschschreiben zur Geburt. In diesem erfahren Sie als Eltern, dass Sie einen Willkommensbesuch in den ersten Monaten nach der Geburt erhalten.
In der Regel erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen:
Neben diesen allgemeinen Informationen kann die Mitarbeiterin auch auf Ihre persönlichen Fragen und Ihre besondere Situation eingehen. Zum Beispiel:
Sie können selbstverständlich einen Willkommensbesuch ablehnen. Der Termin ist freiwillig und findet nur statt, wenn die Familie den Besuch wünscht. Wenn Ihnen ein Termin zeitlich nicht passt, können Sie ihn auch verschieben.
Der Familienbesuchsdienst, als durchführende Stelle, erhält vom Einwohnermeldeamt die Kontaktdaten (Name und Adresse) des neugeborenen Kindes. Dem Familienbesuchsdienst werden die Daten nur für den einmaligen Willkommensbesuch zur Verfügung gestellt. Sie dürfen nicht für einen anderen Zweck genutzt werden. Die Daten werden zeitnah gelöscht. So verlangt es der Datenschutz.
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