Die Eltern von Neugeborenen erhalten ein Glückwunschschreiben zur Geburt. In diesem erfahren Sie als Eltern, dass Sie einen Willkommensbesuch in den ersten Monaten nach der Geburt erhalten.
In der Regel erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen:
Neben diesen allgemeinen Informationen kann die Mitarbeiterin auch auf Ihre persönlichen Fragen und Ihre besondere Situation eingehen. Zum Beispiel:
Sie können selbstverständlich einen Willkommensbesuch ablehnen. Der Termin ist freiwillig und findet nur statt, wenn die Familie den Besuch wünscht. Wenn Ihnen ein Termin zeitlich nicht passt, können Sie ihn auch verschieben.
Der Familienbesuchsdienst, als durchführende Stelle, erhält vom Einwohnermeldeamt die Kontaktdaten (Name und Adresse) des neugeborenen Kindes. Dem Familienbesuchsdienst werden die Daten nur für den einmaligen Willkommensbesuch zur Verfügung gestellt. Sie dürfen nicht für einen anderen Zweck genutzt werden. Die Daten werden zeitnah gelöscht. So verlangt es der Datenschutz.
Auch in der Corona-Zeit finden in Iserlohn auf Wunsch Willkommensbesuche statt, die Mitarbeiterinnen Frau Menzel und Frau Heilmann-Stärke führen weiterhin Elterngespräche. Wegen der Kontaktbeschränkungen sind die Besuche aber oft abgewandelt worden. So finden kurze Treffen zum Beispiel im Freien unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln und mit Maske oder per Telefon statt. Möglich wäre auch per Videochat (Zoom oder Webex) oder auch kurze Gespräche in großen Räumlichkeiten im Haus, auf der Terrasse oder im Jugendamtsbüro.
Sie als Eltern könnten und sollten auch in Krisenzeiten die Möglichkeit haben, den Kontakt zum Familienbesuchsdienst aufzunehmen.