Rund 14.200 Briefwahlanträge für die Kommunalwahl 2025 hat das Wahlamt der Stadt Iserlohn bis heute erhalten.
Damit die Wahlunterlagen den Antragsstellenden noch rechtzeitig vor dem Wahltag zugesandt werden können, müssen schriftliche Briefwahlanträge bis zum 9. September beim Wahlamt vorliegen. Wahlberechtigte können ihre Briefwahlunterlagen wie folgt bei der Stadt Iserlohn anfordern:
- Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung unkompliziert über den aufgedruckten QR-Code sowie bis einschließlich Dienstag, 9. September, online über die Internetseite der Stadt Iserlohn www.iserlohn.de.
- Persönlich bis zum 12. September, 15 Uhr, in den beiden Briefwahlbüros. Diese befinden sich im Stadthaus Dröscheder Feld (Max-Planck-Straße 5b, Erdgeschoss, 58638 Iserlohn) und in der „Alten Post“, Theodor-Heuss-Ring 5, Erdgeschoss, 58636 Iserlohn. Die Öffnungszeiten sind jeweils montags, dienstags und mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie freitags von 7 bis 12 Uhr.
- Mitzubringen sind ein amtlicher Lichtbildausweis und der ausgefüllten Briefwahlantrag, der mit der Wahlbenachrichtigung übersandt wird. Wer persönlich ins Briefwahlbüro kommt, kann sich die Briefwahlunterlagen dort aushändigen lassen oder gleich vor Ort wählen.
- Persönlich durch eine schriftlich (auf der Wahlbenachrichtigung) bevollmächtigte Person. Soll diese Person die Briefwahlunterlagen auch ausgehändigt bekommen, muss sie auch für die Entgegennahme schriftlich bevollmächtigt sein. Ohne die zweite Vollmacht werden die Briefwahlunterlagen an die im Wahlscheinantrag angegebene Anschrift des/der Wahlberechtigten übersandt.
- Postalisch durch Übersenden des ausgefüllten Briefwahlantrages in einem ausreichend frankierten Briefumschlag an: Stadt Iserlohn, Wahlamt, Schillerplatz 7, 58636 Iserlohn.
Briefwahlunterlagen, die postalisch oder elektronisch beantragt wurden, werden an die Meldeanschrift des/der Wahlberechtigten oder bei Angabe einer abweichenden Versandanschrift an diese Anschrift übersandt.
Wer Briefwahlunterlagen beantragt, wird mit dem Ausstellen des Wahlscheines im Wählerverzeichnis gesperrt. Wer sich danach doch dazu entschließen sollte, am Wahlsonntag im Wahllokal zu wählen, kann dies dann nur gegen Vorlage des (Brief-)Wahlscheines tun.
Die Stadt Iserlohn bittet darum, sich bis zum 9. September mit dem Wahlamt in Verbindung zu setzen, wenn Briefwahlunterlagen beantragt wurden, diese aber nicht angekommen sind. Wenn glaubhaft erklärt wird, dass ein beantragter Wahlschein nicht angekommen ist, kann das Wahlamt bis zum Tag vor der Wahl (13. September 2025, 12 Uhr) noch einen neuen Wahlschein ausstellen.