Ausnahmegenehmigungen

 

Vorübergehende Ausnahmegenehmigung zum Befahren gesperrter Straßen und zum Abstellen des Fahrzeuges in eingeschränkten Halteverboten, Bewohnerparkzonen, kostenpflichtigen Parkzonen usw. (z.B. zur Durchführung von Handwerkerarbeiten etc.):

Gültigkeit bis zu 1 Woche25,00 €
Gültigkeit über 1 Woche (2. Woche bis zu 3 Monaten)50,00 €

 

Ausnahmegenehmigung von der Vorschrift über das Tragen von Schutzhelmen:

Gültigkeit 1 Jahr40,00 €
Gültigkeit 3 Jahre bzw. unbefristet70,00 €
bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweisesgebührenfrei

Ausnahmegenehmigung von der Vorschrift über das Anlegen von Sicherheitsgurten:

  • ärztliches Attest bei gesundheitlichen Gründen
    Aus dem Attest sollte hervorgehen, ob die Befreiung zeitlich befristet oder unbefristet erfolgen soll. Zusätzlich ist vom Arzt zu attestieren, dass die Befreiung von der Gurtpflicht erteilt werden muss, ein „sollte“ oder „ist empfehlenswert“ ist nicht ausreichend.

weitere Gründe:

  • Die Körpergröße beträgt weniger als 150 cm
  • Die Anbringungshöhe des Gurtes verhindert den Schutzzweck des Gurtes

Ausnahmegenehmigung von der Vorschrift über das Tragen von Schutzhelmen:

  • ärztliches Attest
  • Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
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Parkausweise

Kontakt

Stadthaus Zentrum
Vinckestraße 10
58636 Iserlohn