
Sabine
Hinterberger
Melani
Schmitz
Ingo
Ziegenbein
Pünktlich zur Aussetzung des Wehrdienstes und damit auch des Zivildienstes startete am 1. Juli 2011 der Bundesfreiwilligendienst.
Alle, die ihre Schulpflicht erfüllt haben, können sich im Bundesfreiwilligendienst engagieren. Es gibt keine Altersbegrenzung. Es sind alle Menschen angesprochen, die nach Schule oder Studium praktisch tätig sein oder die Zeit bis zum Studium oder bis zur Ausbildung sinnvoll überbrücken möchten, sowie alle diejenigen, die noch nicht genau wissen, in welche Richtung es beruflich gehen soll oder die berufstätig sind, sich aber neu orientieren möchten. Ebenso sollte sich angesprochen fühlen, wer vielleicht im Rahmen einer "Auszeit" etwas für andere tun oder sich nach dem Berufsleben für das Gemeinwohl engagieren möchte.
Der Stundenumfang beträgt für unter 27-Jährige 39 Stunden. Ältere Freiwillige können den Dienst auch in Teilzeit mit mindestens 20,5 Stunden ableisten. Finanziell gesehen sind die Anreize eher gering. Es wird ein Taschengeld gezahlt, das sich nach Altersgruppe und Stundenanzahl richtet. Ansporn ist daher eher das Bedürfnis, sich zu engagieren oder eine wie immer motivierte Auszeit sinnvoll zu nutzen.
Beschäftigungsförderung
Obere Mühle 28
58644
Iserlohn
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Raum: 002
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