Gaststättenangelegenheiten

Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, benötigt nach dem Gaststättengesetz eine spezielle Erlaubnis.

Die Erlaubnis kann nur nach Vorliegen einer Vielzahl von Unterlagen und entsprechender Prüfung erteilt werden. Da eine ausgiebige Beratung erforderlich ist, sollte ein Termin mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter telefonisch vorab vereinbart werden.

Der Antrag kann auch online über das Serviceportal gestellt werden. Die zwingend erforderliche persönliche Vorsprache entfällt dadurch jedoch nicht.

Hier geht es zum Online-Dienst

Gaststättenerlaubnis:
150 € bis 3.000 €

zusätzlich bei Spielhallen und Gaststätten:

  • Lageplan und Grundrisszeichnung des Objektes
  • Bescheinigung eines Elektrikermeisters, dass die elektrische Anlage in den Betriebsräumen den Vorschriften entspricht (VDE-Bescheinigung)
  • Miet- / Pachtvertrag

zusätzlich bei Gaststätten:

  • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer über lebensmittelrechtliche Kenntnisse (Anmeldung bei der SIHK Hagen unter Telefon: 02331 / 390-0)
  • Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz

Gaststättengesetz (GastG)

Kneipenerlaubnis, Gaststättenerlaubnis, Gaststätten, Erlaubnis
Gaststättenerlaubnis

Kontakt

Stadthaus Zentrum
Vinckestraße 10
58636 Iserlohn