
Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, benötigt nach dem Gaststättengesetz eine spezielle Erlaubnis.
Die Erlaubnis kann nur nach Vorliegen einer Vielzahl von Unterlagen und entsprechender Prüfung erteilt werden. Da eine ausgiebige Beratung erforderlich ist, sollte ein Termin mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter telefonisch vorab vereinbart werden.
Der Antrag kann auch online über das Serviceportal gestellt werden. Die zwingend erforderliche persönliche Vorsprache entfällt dadurch jedoch nicht.
Gaststättengesetz (GastG)
zusätzlich bei Spielhallen und Gaststätten:
zusätzlich bei Gaststätten:
Gaststättenerlaubnis:
150 bis 3.000
Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, benötigt nach dem Gaststättengesetz eine spezielle Erlaubnis.
Die Erlaubnis kann nur nach Vorliegen einer Vielzahl von Unterlagen und entsprechender Prüfung erteilt werden. Da eine ausgiebige Beratung erforderlich ist, sollte ein Termin mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter telefonisch vorab vereinbart werden.
Der Antrag kann auch online über das Serviceportal gestellt werden. Die zwingend erforderliche persönliche Vorsprache entfällt dadurch jedoch nicht.
Gaststättengesetz (GastG)
zusätzlich bei Spielhallen und Gaststätten:
zusätzlich bei Gaststätten:
Gaststättenerlaubnis:
150 bis 3.000
Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, benötigt nach dem Gaststättengesetz eine spezielle Erlaubnis.
Die Erlaubnis kann nur nach Vorliegen einer Vielzahl von Unterlagen und entsprechender Prüfung erteilt werden. Da eine ausgiebige Beratung erforderlich ist, sollte ein Termin mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter telefonisch vorab vereinbart werden.
Der Antrag kann auch online über das Serviceportal gestellt werden. Die zwingend erforderliche persönliche Vorsprache entfällt dadurch jedoch nicht.
Gaststättengesetz (GastG)
zusätzlich bei Spielhallen und Gaststätten:
zusätzlich bei Gaststätten:
Gaststättenerlaubnis:
150 bis 3.000
Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, benötigt nach dem Gaststättengesetz eine spezielle Erlaubnis.
Die Erlaubnis kann nur nach Vorliegen einer Vielzahl von Unterlagen und entsprechender Prüfung erteilt werden. Da eine ausgiebige Beratung erforderlich ist, sollte ein Termin mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter telefonisch vorab vereinbart werden.
Der Antrag kann auch online über das Serviceportal gestellt werden. Die zwingend erforderliche persönliche Vorsprache entfällt dadurch jedoch nicht.
Gaststättengesetz (GastG)
zusätzlich bei Spielhallen und Gaststätten:
zusätzlich bei Gaststätten:
Gaststättenerlaubnis:
150 bis 3.000
Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, benötigt nach dem Gaststättengesetz eine spezielle Erlaubnis.
Die Erlaubnis kann nur nach Vorliegen einer Vielzahl von Unterlagen und entsprechender Prüfung erteilt werden. Da eine ausgiebige Beratung erforderlich ist, sollte ein Termin mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter telefonisch vorab vereinbart werden.
Der Antrag kann auch online über das Serviceportal gestellt werden. Die zwingend erforderliche persönliche Vorsprache entfällt dadurch jedoch nicht.
Gaststättengesetz (GastG)
zusätzlich bei Spielhallen und Gaststätten:
zusätzlich bei Gaststätten:
Gaststättenerlaubnis:
150 bis 3.000
Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, benötigt nach dem Gaststättengesetz eine spezielle Erlaubnis.
Die Erlaubnis kann nur nach Vorliegen einer Vielzahl von Unterlagen und entsprechender Prüfung erteilt werden. Da eine ausgiebige Beratung erforderlich ist, sollte ein Termin mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter telefonisch vorab vereinbart werden.
Der Antrag kann auch online über das Serviceportal gestellt werden. Die zwingend erforderliche persönliche Vorsprache entfällt dadurch jedoch nicht.
Gaststättengeetz (GastG)
zusätzlich bei Spielhallen und Gaststätten:
zusätzlich bei Gaststätten:
Gaststättenerlaubnis:
150 bis 3.000
Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, benötigt nach dem Gaststättengesetz eine spezielle Erlaubnis.
Die Erlaubnis kann nur nach Vorliegen einer Vielzahl von Unterlagen und entsprechender Prüfung erteilt werden. Da eine ausgiebige Beratung erforderlich ist, sollte ein Termin mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter telefonisch vorab vereinbart werden.
Der Antrag kann auch online über das Serviceportal gestellt werden. Die zwingend erforderliche persönliche Vorsprache entfällt dadurch jedoch nicht.
Gaststättengesetz (GastG)
zusätzlich bei Spielhallen und Gaststätten:
zusätzlich bei Gaststätten:
Gaststättenerlaubnis:
150 bis 3.000
Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, benötigt nach dem Gaststättengesetz eine spezielle Erlaubnis.
Die Erlaubnis kann nur nach Vorliegen einer Vielzahl von Unterlagen und entsprechender Prüfung erteilt werden. Da eine ausgiebige Beratung erforderlich ist, sollte ein Termin mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter telefonisch vorab vereinbart werden.
Der Antrag kann auch online über das Serviceportal gestellt werden. Die zwingend erforderliche persönliche Vorsprache entfällt dadurch jedoch nicht.
Gaststättengesetz (GastG)
zusätzlich bei Spielhallen und Gaststätten:
zusätzlich bei Gaststätten:
Gaststättenerlaubnis:
150 bis 3.000
Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, benötigt nach dem Gaststättengesetz eine spezielle Erlaubnis.
Die Erlaubnis kann nur nach Vorliegen einer Vielzahl von Unterlagen und entsprechender Prüfung erteilt werden. Da eine ausgiebige Beratung erforderlich ist, sollte ein Termin mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter telefonisch vorab vereinbart werden.
Der Antrag kann auch online über das Serviceportal gestellt werden. Die zwingend erforderliche persönliche Vorsprache entfällt dadurch jedoch nicht.
Gaststättengesetz (GastG)
zusätzlich bei Spielhallen und Gaststätten:
zusätzlich bei Gaststätten:
Gaststättenerlaubnis:
150 bis 3.000
Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, benötigt nach dem Gaststättengesetz eine spezielle Erlaubnis.
Die Erlaubnis kann nur nah Vorliegen einer Vielzahl von Unterlagen und entsprechender Prüfung erteilt werden. Da eine ausgiebige Beratung erforderlich ist, sollte ein Termin mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter telefonisch vorab vereinbart werden.
Der Antrag kann auch online über das Serviceportal gestellt werden. Die zwingend erforderliche persönliche Vorsprache entfällt dadurch jedoch nicht.
Gaststättengesetz (GastG)
zusätzlich bei Spielhallen und Gaststätten:
zusätzlich bei Gaststätten:
Gaststättenerlaubnis:
150 bis 3.000
Herr
Tüshaus
Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, benötigt nach dem Gaststättengesetz eine spezielle Erlaubnis.
Die Erlaubnis kann nur nach Vorliegen einer Vielzahl von Unterlagen und entsprechender Prüfung erteilt werden. Da eine ausgiebige Beratung erforderlich ist, sollte ein Termin mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter telefonisch vorab vereinbart werden.
Der Antrag kann auch online über das Serviceportal gestellt werden. Die zwingend erforderliche persönliche Vorsprache entfällt dadurch jedoch nicht.
Gaststättenerlaubnis:
150 € bis 3.000 €
zusätzlich bei Spielhallen und Gaststätten:
zusätzlich bei Gaststätten:
Gaststättengesetz (GastG)
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (Online-Dienst)
Führungszeugnis (Online-Dienst)
Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Online-Dienst)
Online-Dienst
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