
Was wird gewählt?
Im Märkischen Kreis werden der Landrat und der Kreistag neu gewählt. In die Vertretung des Märkischen Kreises werden 64 Mitglieder - davon 32 in Wahlbezirken - gewählt. In Iserlohn liegen 7 der insgesamt 32 Kreiswahlbezirke.
In Iserlohn werden neben dem Landrat und dem Kreistag auch der Bürgermeister und der Stadtrat neu gewählt. Der Rat der Stadt Iserlohn besteht aus 50 Mitgliedern, von denen 25 direkt in Wahlbezirken gewählt werden. Die anderen 25 Mitglieder kommen über die Listen der Parteien in den Rat.
Wer darf wählen?
Bei der Kommunalwahl sind Sie wahlberechtigt und können wählen, wenn Sie Deutscher/Deutsche im Sinne des Grundgesetzes oder Unionsbürger/Unionsbürgerin sind und am Wahltag
Grundsätzlich sind Sie immer in der Gemeinde wahlberechtigt, in der Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Dort werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Wie wird gewählt?
Gewählt wird nach den Wahlrechtsgrundsätzen in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl.
Jeder Wähler hat für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, eine Stimme.
Bei den Kreistags- und Stadtratswahlen werden jeweils die Wahlbezirksbewerber und die Reservelisten gewählt.
Im Wahlbezirk ist derjenige Bewerber direkt gewählt, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat (einfache oder relative Mehrheitswahl).
Für die Berechnung der Sitzverteilung im Kreistag bzw. im Stadtrat gilt das Divisorverfahren mit Standardrundung nach Sainte-Laguë /Schepers.
Für die Wahl des Landrates und des Bürgermeisters gelten die Grundsätze der Mehrheitswahl. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Erreicht kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am 28. September 2025 eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern statt, die bei der Wahl am 14. September 2025 die meisten Stimmen erhalten haben.
Die Stimmabgabe ist am Wahltag im jeweils zuständigen Wahllokal oder bereits vorab per Briefwahl möglich. Das Startdatum für die Briefwahlbüros teilen wir rechtzeitig hier und in der Presse mit.
Sie erhalten rechtzeitig vor dem Wahltag, voraussichtlich bis spätestens 24. August 2025, eine Wahlbenachrichtigung.
Wann wird gewählt?
Am Wahltag, 14. September 2025, sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet.
Wenn Sie diese Informationen in leicht verständlicher Sprache lesen möchten schauen Sie bitte hier: Infos in leichter Sprache
Informationen für sehbehinderte oder blinde Wählerinnen und Wähler finden Sie beim Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V. (BSVW). Dort erhalten Sie auch kostenlose Wahlhilfepakete mit Stimmzettelschablonen. Infos für sehbehinderte und blinde Menschen
Adresse | Öffnungszeiten Die Briefwahlbüros stehen Ihnen bis zum 12.09.2025 um 15 Uhr zur Verfügung! Im Falle einer Stichwahl erhalten Sie hier, in der Presse, auf Facebook und auf Instagram Informationen, ab wann und zu welchen Öffnungszeiten die Briefwahlbüros für Sie zur Verfügung stehen. |
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Stadt Iserlohn Tel. 02371/217-1776 | Montag bis Mittwoch: 8.00 bis 16.00 Uhr Briefwahlbüros: |