Landtagswahl NRW am 25.04.2027

Wählen ist ein Grundrecht für Bürger und Bürgerinnen und gehört zu den wichtigsten Rechten, die Bürger und Bürgerinnen in Deutschland haben.

Informationen für sehbehinderte oder blinde Wählerinnen und Wähler finden Sie beim Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V. (BSVW). Dort erhalten Sie auch kostenlose Wahlhilfepakete mit Stimmzettelschablonen.



Was wird gewählt?
Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen ist die Vertretung der Bürger des Landes NRW und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
Bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen hat jeder Wähler zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt man den Kandidaten/die Kandidatin aus seinem eigenen Wahlkreis. Wer hier die meisten Stimmen erhält, erhält direkt einen Sitz im neuen Landtag.
Mit der Zweitstimme wählt man eine politische Partei.

Erklärfilm: Landtagswahlen in NRW (Landtag Nordrhein-Westfalen)



Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind:
Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz

  • Mindestalter 16 Jahre
  • seit dem 09.04.2027 mit Hauptwohnsitz in NRW gemeldet oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben
  • nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen
  • im Wählerverzeichnis Ihrer Heimatgemeinde geführt werden.

Grundsätzlich sind Sie immer in der Gemeinde wahlberechtigt, in der Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Dort werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.


Wie wird gewählt?
Gewählt wird nach den Wahlrechtsgrundsätzen in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl.
Die Stimmabgabe ist am Wahltag im jeweils zuständigen Wahllokal oder bereits vorab per Briefwahl möglich.

Sie erhalten rechtzeitig vor dem Wahltag, voraussichtlich bis spätestens 04.04.2027, eine Wahlbenachrichtigung.
Alle Infos zur Briefwahl gibt es hier…
 

Über die Öffnungszeiten und den Standort des Briefwahlbüros erhalten Sie hier, auf Social Media und in der Presse rechtzeitig alle erforderlichen Informationen.


Wann wird gewählt?
Am Wahltag, 25.04.2027, sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet.

So erreichen Sie das Wahlamt:

Stadt Iserlohn
Wahlamt
Stadthaus Dröscheder Feld
Max-Planck-Str. 5c
58638 Iserlohn
Tel. 02371/217-1776

Telefonzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Freitag: 9.00 bis 12.00 Uhr