Den Antrag für die Briefwahlunterlagen können Sie wie folgt stellen:
Das Abholen von Briefwahlunterlagen für eine dritte Person ist nur möglich, wenn die abholende Person hierfür eine Vollmacht vorlegt. Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als 4 Wahlberechtigte vertreten und muss sich auf Verlangen ausweisen können.
Über die Öffnungszeiten und den Standort des Briefwahlbüros erhalten Sie hier, auf Social Media und in der Presse rechtzeitig alle erforderlichen Informationen.
Die Frist für den Briefwahlantrag endet am Freitag, 23.04.2027, um 15 Uhr! Bitte bedenken Sie die Postlaufzeiten!
Bitte setzen Sie sich unbedingt rechtzeitig mit dem Wahlamt in Verbindung, wenn Sie Briefwahlunterlagen beantragt und diese nicht erhalten haben.
Wenn glaubhaft erklärt wird, dass ein beantragter Wahlschein nicht angekommen ist, kann das Wahlamt bis zum 24.04.2027, 12 Uhr, einen neuen Wahlschein erteilen.
Wenn Sie Briefwahlunterlagen beantragen und in Ihrem Wahllokal wählen möchten, können Sie am Wahlsonntag in Ihrem Wahllokal nur noch gegen Vorlage des ausgehändigten bzw. zugesandten Wahlscheines wählen.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, setzen Sie sich bitte per E-Mail an Wahlen@iserlohn.de oder telefonisch mit dem Wahlamt in Verbindung.
Stadt Iserlohn
Wahlamt
Stadthaus Dröscheder Feld
Max-Planck-Str. 5c
58638 Iserlohn
Tel. 02371/217-1776
Telefonzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Freitag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Unsere Webseite verwendet Cookies. Diese haben zwei Funktionen: Zum einen sind sie erforderlich für die grundlegende Funktionalität unserer Website. Zum anderen können wir mit Hilfe der Cookies unsere Inhalte für Sie immer weiter verbessern. Hierzu werden pseudonymisierte Daten von Website-Besuchern gesammelt und ausgewertet. Das Einverständnis in die Verwendung der Cookies können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen zu Cookies auf dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und zu uns im Impressum.