Akteur seiner Entwicklung.“ (Jean Piaget) Gesetzlicher Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag Als sozialpädagogische Einrichtung haben wir einen eigenständigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag, der sich aus dem Kinderbildungsgesetz NRW ergibt. Die Förderung des Kindes in der Entwicklung [...] Fragen der Bildung und Erziehung, sind Kernaufgaben von Kindertageseinrichtungen. Die pädagogische Arbeit in den Einrichtungen ergänzt die Förderung des Kindes in der Familie und gehört damit zum kindlichen Bildungsprozess. Die Tageseinrichtung führt ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag im ständigen
Letzte Änderung: 24.10.2025