ist hierbei zu beachten! Die Gewerbeanzeige berechtigt nicht zum Beginn des Gewerbebetriebes, wenn noch eine Erlaubnis oder eine Eintragung in die Handwerksrolle notwendig ist ! Zuwiderhandlungen können mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Diese Anzeige ist keine Genehmigung zur Errichtung [...] 2 Absatz 3 Nummer 1 und 2 SchwarzArbG in Verbindung mit § 14 Gewerbeordnung und § 1 Absatz 1 Nummer 2 Handwerksordnung, ob: der Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 GewO) nachgekommen oder die erforderliche Reisegewerbekarte (§ 55 GewO) erworben [...] Nummer 1 Buchstabe d und e mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro, geahndet werden. § 8 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe d: ...der Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 der Gewerbeordnung) nicht nachgekommen ist oder die erforderliche Reisegewerbekarte
Letzte Änderung: 19.03.2025