Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, ihre Vertreter für die Parlamente und in Nordrhein-Westfalen seit 1999 auch ihre Bürgermeister und Landräte in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen. Dabei handelt es sich im Einzelnen um folgende Wahlen: Wahl der Abgeordneten [...] der Abgeordneten des deutschen Bundestages Wahl zum Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Landrat, Bürgermeister, Kreistag und Rat der Stadt) Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Iserlohn Wahl der Mitglieder des Seniorenbeirates der Stadt Iserlohn
Letzte Änderung: 12.09.2025