Städte, die wie Iserlohn zur Erfüllung ihrer Abwasserbeseitigungspflicht eine öffentliche Abwasseranlage betreiben, haben Gewässerschutzbeauftragte zu bestellen.
Aufgaben der Gewässerschutzbeauftragten (§ 65 Wasserhaushaltsgesetz)
Der Aufgabenbereich der Gewässerschutzbeauftragten umfasst u. a.:
- die Beratung der Stadt Iserlohn und ihre Mitarbeiter in Angelegenheiten der öffentlichen Abwasserbeseitigung, die für den Gewässerschutz bedeutsam sein können
- die Überwachung und Kontrolle, ob durch die Stadt beim Bau und Betrieb der öffentlichen Abwasseranlage Vorschriften, Auflagen und Bedingungen im Interesse des Gewässerschutzes eingehalten werden
- die Erstellung eines Gewässerschutzberichtes zur Unterrichtung des Bürgermeisters
Gewässerschutzbeauftragte als Ansprechpartner
Die Gewässerschutzbeauftragten sind auf kommunaler Ebene die Ansprechpartner in allen Fragen des Gewässerschutzes.