Abwasserbeseitigung
Die Stadt baut und betreibt aufgrund wasserrechtlicher Bestimmungen eine Abwasseranlage als öffentliche Einrichtung, um das Abwasser zu sammeln und zu einer Kläranlage abzuleiten. Jeder Grundstückseigentümer, auf dessen Grundstück Abwasser anfällt, hat das Recht und die Pflicht sein Grundstück an den städtischen Kanal anzuschließen bzw. seine Kleinkläranlage oder abflusslose Grube durch die Stadt entsorgen zu lassen (Anschluss- und Benutzungszwang). Für die Nutzung der öffentlichen Abwasseranlage erhebt die Stadt Gebühren. Der Anschluss und die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage sind in einer Satzung der Stadt Iserlohn geregelt.
Die Abteilung Stadtentwässerung ist zuständig für Bau, Planung und Betrieb der städtischen Abwasseranlage. Die Abwasseranlage besteht aus:
einem Kanalnetz (ca. 400 km), davon
- ca. 65 km Regenwasserkanal
- ca. 93 km Schmutzwasserkanal
- ca. 273 km Mischwasserkanal
- ca. 8 km Druckrohrleitung
- ca. 7 km Druckentwässerungssystem
- ca. 14.000 Kanalschächte
2 Kanaldükern zur Querung der Lenne
64 Pumpwerken (sowohl pneumatisch als auch hydraulisch betrieben)
18 Regenrückhalteeinrichtungen, davon
3 Sandfängen
31 Regenüberläufen
Die Abteilung Stadtentwässerung ist zuständig für die Entsorgung von:
- ca. 250 Kleinkläranlagen
- ca. 90 abflusslose Gruben